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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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(Erz)bischof Hinkmar von Reims übersendet Papst Leo (IV.) durch seine mit der kaiserlichen Gesandtschaft (n. 332) reisenden Boten einen Brief und erbittet (zum dritten Male) (vgl. n. 283 und n. 285 ) die Bestätigung der Synodalakten von Soissons sowie weitere Privilegien.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 376; Brief Hinkmars von Juli 867 (MG Epist. VIII 213). Reg.: Schrörs, Hinkmar 523 n. 77. Lit.: Schrörs, Hinkmar 69; Dümmler, Ostfränk. Reich II 2 88; Lesne, Hincmar et Lothaire 55; Fuhrmann, Pseudoisidorische Fälschungen II 244; Goetting, Hildesheim 81.

Kommentar

Der Inhalt des Briefes läßt sich nur erschließen, denn alle Erwähnungen verzeichnen ihn nur knapp. Hinkmars Schreiben von 867 berichtet lediglich von den mit der kaiserlichen Gesandtschaft reisenden Boten, die einen Brief Hinkmars mitnahmen; aus dem Antwortschreiben Benedikts III. (n. 376), in dem ein Brief Hinkmars zu Beginn erwähnt wird, läßt sich der Tenor des Gesuches erschließen. Außerdem dürfte n. 332 wahrscheinlich ähnlichen Inhaltes gewesen sein. Wie bei n. 332 ist in Übereinstimmung mit Schrörs, Hinkmar 566 Anm. 33 und Perels (MG Epist. VIII 38 n. *74) auf Mitte 855 zu datieren, weil die Boten unterwegs vom Tod Papst Leos IV. (n. 334) erfuhren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-00-00_3_0_1_4_2_333_333
(Abgerufen am 19.04.2024).