RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Kaiser Lothar (I.) erbittet von Papst Leo (IV.) die Bestätigung der Synodalbeschlüsse (von Soissons), insbesondere bezüglich der von (Erzbischof) Ebo (von Reims) nach dessen Absetzung geweihten Kleriker, sowie weitere Privilegien für die Reimser Kirche, berichtet über die durch König Karl (den Kahlen) (Karolus rex Franciae ) verhinderte Absicht Hinkmars, nach Rom zu reisen; er erinnert an die Begegnungen von Leos Vorgänger Stephan (II.) mit Pippin, von Leo (III.) mit Karl dem Großen (JE I p. 311; Böhmer-Mühlbacher 2 n. 407b) in Reims sowie an die Kaiserkrönung Ludwigs (des Frommen) durch Papst Stephan (IV.) ebendort (JE I p. 317; Böhmer-Mühlbacher 2 n. 633a) und entsendet als seine Boten die Bischöfe Peter von Spoleto und Peter von Arezzo.

Überlieferung/Literatur

Insert: Brief Hinkmars von Juli 867 (MG Epist VIII 213) (fragm.). Erw.: Flodoard von Reims, Hist. II 19 und III 10 (MG SS XXXVI 179 und 208). Reg.: Böhmer-Mühlbacher 2 1172a und: Verlorene Urkunden n. 487. Lit.: Schrörs, Hinkmar 69; Lesne, Hincmar et Lothaire 19, 34 und 55f.; Riesenberger, Prosopographie der päpstlichen Legaten 128f.

Kommentar

Das in Hinkmars Brief inserierte Fragment bezieht sich lediglich auf die Beauftragung der Bischöfe Peter von Arezzo und Peter von Spoleto (nostra vice executorem instruximus) . Mit teilweise wörtlichen Anklängen berichtet auch Flodoard III 10 hierüber im Anschluß an seine weitaus ausführlichere Zusammenfassung (Flodoard II 19 erwähnt den Brief nur knapp). Unklar bleibt, warum Karl der Kahle den Erzbischof Hinkmar von Reims nicht nach Rom ziehen lassen wollte, Flodoard spricht lediglich von perturbationes . Möglicherweise bezieht sich dies auf die in den Ann. Bertiniani angesprochenen multa catholicae fidei contraria (Grat 70) und spiegelt vielleicht auch das im Jahr 855 wieder abgekühlte Verhältnis zwischen Lothar I. und Karl dem Kahlen wider, vgl. Lesne. Von den erwähnten Reimser Beziehungen zu früheren Päpsten wurde wohl die Begegnung Papst Stephans II. mit Pippin dem Jüngeren irrig von Ponthion (JE I p. 272f.; Böhmer-Mühlbacher 2 73f.) nach Reims verlegt, vgl. jetzt auch Stratmann, MG SS XXXVI 179 Anm. 41. Daß Lothar nun das Anliegen Hinkmars (vgl. dessen frühere vergeblichen Gesuche n. 283 und n. 285) befürwortete, widersprach seiner ersten Intervention (n. 289). Dies sei durch die Hilfe von Mitbischöfen gelungen, die auf Lothar einwirkten, bis dieser ex animo largiente den vorliegenden Brief verfaßt habe, wie Hinkmar in seinem Brief dem Fragment erklärend vorausschickt. Wie es dort weiter heißt, reisten die erzbischöflichen Boten mit der kaiserlichen Gesandtschaft zur Übermittlung von n. 333 und dem vorliegenden Schreiben, jedoch erfuhren sie unterwegs vom Tod des Papstes Leo (IV.) (n. 334), woraus sich die Datierung ergibt. Erst Benedikt III. antwortete mit n. 376 auf das Gesuch, gedenkt dort jedoch nur Hinkmars Bitte (n. 333), nicht des kaiserlichen Schreibens.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 332, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-00-00_2_0_1_4_2_332_332
(Abgerufen am 28.03.2024).