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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.) übereignet der Kirche S. Peter in (der neu erbauten [n. 313]) Stadt Leopolis (bei Civitavecchia) (in ecclesia beati Petri ... in civitate Leopolim ) zahlreiche Geschenke, darunter sieben Silbergefäße, einen vergoldeten Kerzenhalter, drei vergoldete Becher, fünf Spangengewänder, vier Kreuze, ein vergoldetes Rauchfaß, eine dextra saxisca, zwölf goldene Kronleuchter, ein weiteres Gefäß und zwei Straußeneier; außerdem zwei Seidengewänder und 18 goldverzierte Tücher.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 132f.). Reg.: -. Lit.: Lauer, Cencelle 148.

Kommentar

Nur der Lib. pont. berichtet über die päpstlichen Geschenke. Es ist anzunehmen, daß die Kirche zusammen mit S. Leo (vgl. n. 315 ) auch auf päpstliches Geheiß in Leopolis neu erbaut wurde (so heißt es im Lib. pont. in ecclesiis que ibidem fecit), vgl. IP II 201 und Lauer. Die Patrozinien der beiden Kirchen in Leopolis dürfen als programmatisch angesehen werden. Unter den Geschenken, bei denen für die Silbergefäße das Gewicht angegeben wurde, befand sich auch eine dextra saxisca, womit vielleicht ein "sächsisches" Maß gemeint ist (Blaise, Lexicon s. v. saxisca vermutet eine Herstellung dieser Objekte im vicus Saxonum), sowie zwei sturzicamelorum (wohl für: struthocamelorum) ova, die vielleicht aus Byzanz stammten (hierzu Sauer, Symbolik des Kirchengebäudes 213f. und Herbers, Leo 179). Die Datierung ergibt sich aus der weitgehend chronologischen Berichterstattung nach Indiktionen im Lib. pont. (vgl. dazu n. 121 und n. 295) und müßte aufgrund der üblichen Aufzeichnung im Lib. pont. nach der Einweihung von Leopolis liegen; wahrscheinlich wurden die Geschenke sogar am Ort übergeben. Allerdings wird auf Seite 133 in der Ausgabe von Duchesne die Schenkung eines vergoldeten Rauchfasses (thurabulum de argento exaurato ) erneut erwähnt, die nach der Anordnung eher in die nächste Indiktion gehören würde. Hier ist wohl von einem Irrtum des Aufschreibers auszugehen, vgl. Herbers, Leo 30.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 314, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0854-08-15_2_0_1_4_2_314_314
(Abgerufen am 29.03.2024).