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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.) befiehlt nach einer Vision den magister militum Petrus zu sich, übergibt ihm eine große Summe Silbermankusen zum Bau und zur Befestigung einer Stadt (Leopolis) für die Bewohner der seit 40 Jahren zerstörten Stadt Centumcellae (Civitavecchia).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 131f.). Reg.: IP II 202 n. *2. Lit.: Lauer, Cencelle 147f.; Pani Ermini, "Renovatio Murorum" 520-523; Marazzi, Città nuove pontificie 266-268; Herbers, Leo 152-155.

Kommentar

Nur der Lib. pont. berichtet über die später auch ausgeführte Initiative des Papstes und stellt ausführlich die vorangegangene Vision dar. Hier geht es vor allem um die Wahl des Ortes, der in einem "geistigen Besuch" an einer Stelle etwa 12 Meilen von Centumcellae (Civitavecchia) "gefunden" wird. Zur geographischen Beschreibung des Ortes, den man wohl mit Circello gleichzusetzen hat, vgl. Duchesne 139 Anm. 62 und Lauer. Zu Bauphasen nach neuen archäologischen, teilweise noch nicht publizierten Ergebnissen vgl. Pani Ermini. Die Jahresangabe, daß die Bewohner seit 40 Jahren ohne Bleibe waren, greift nicht nur die Traditionen des Buches Exodus (Ex 16, 35) auf, sondern trifft sich zugleich mit der Bemerkung der Ann. regni Francorum zum Jahre 813: Mauri ... Centumcellas Tusciae civitatem ... vastaverunt (MG SS rer. G. [6] 1895, 139). Zu weiteren Verwüstungen durch die Sarazenen vgl. auch Panetta, Saraceni 83-87. Der magister militum Petrus ist sonst nicht belegt. Über die Weisung des Platzes durch Träume und Visionen und die Berücksichtigung natürlicher Voraussetzungen vgl. Herbers. Zur Ausführung des Planes vgl. n. 313 . Der Terminus ante quem ergibt sich aus dem Einweihungsdatum der neuen Stadt (n. 313); bezieht man die Zeitangabe von 40 Jahren Exilierung auf die Notiz der Ann. regni Francorum zu 813, so könnte schon 853 mit dem Bau begonnen worden sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 306, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-08-15_1_0_1_4_2_306_306
(Abgerufen am 29.03.2024).