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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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(Kaiser) Lothar (I.) ersucht auf Bitten des Bischofs (Ebo von Grenoble) (petente quodam episcopo regni sui, qui adhuc vivit ) Papst Leo (IV.) durch Bischof Peter von Arezzo (per Petrum Aritinum episcopum), die Synodalakten (von Soissons) bezüglich der (vom Konzil abgesetzten) Kleriker nicht zu bestätigen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Brief Hinkmars von Juli 867 (MG Epist. VIII 213). Reg.: -. Lit.: Schrörs, Hinkmar 67f.; Lesne, Hincmar et Lothaire 19 und 54.

Kommentar

Während noch Noorden, Hinkmar 127 den Erzbischof Remigius von Lyon als Betreiber der nur bei Hinkmar erwähnten kaiserlichen Intervention vermutete, denken Schrörs und Lesne eher an Bischof Ebo von Grenoble. Dies paßt auch deshalb besser, weil von einem Bischof, nicht Erzbischof, die Rede ist. Vgl. zur späteren, gegenteiligen kaiserlichen Intervention n. 332. Zu datieren ist ins Jahr 853; Hinkmar berichtet im Anschluß an seine Auszüge aus n. 284, in denen Leo IV. ja u. a. auf das Fehlen eines kaiserlichen Briefes aufmerksam gemacht hatte. Daß die Intervention noch vor n. 290 zu legen ist, wie Schrörs annimmt, ist nicht zwingend, aber wahrscheinlich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 289, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-06-00_1_0_1_4_2_289_289
(Abgerufen am 29.03.2024).