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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Erzbischof Gregor Asbesta von Syrakus appelliert an Papst Leo (IV.) durch die Entsendung des Bischofs Zacharias (von Taormina) wegen seiner Absetzung auf einer durch den Patriarchen Ignatios von Konstantinopel veranstalteten Synode und beruft sich auf die Canones von Sardika.

Überlieferung/Literatur

Erw.: JE 2813; JE 2814; Brief Stylians von (886) (MG Epist. VII 376). Reg.: Pirrus, Sicilia sacra I 3 489; IP X 316 n. *64 und 354 n. *17. Lit.: Hergenröther, Photius 360; Perels, Nikolaus 29; Grumel, Schisme 260f.; Dvornik, Photian Schism 19, 24; Bishop, Nicholas 342; Herbers, Leo 304f.

Kommentar

Die Appellation ergibt sich übereinstimmend aus den Erwähnungen; die Berufung auf die Canones von Sardika, can. 3 (vgl. hierzu Hess, Sardika 80-82) verzeichnet nur JE 2814. Zur Rolle des Gregor Asbesta, den der Patriarch Ignatios von Konstantinopel wohl zusammen mit den Bischöfen Petros von Sardis (?) und Eulampius von Apamea durch eine Synode (vgl. Grumel-Darrouzès, Regestes Constantinople 65 n. 445 sowie Grumel, Schisme 261ff.) absetzen ließ, vgl. Dvornik. Die Sitze der Bischöfe sind umstritten. Grumel ordnet Zacharias dem Sitz Taormina zu, Dvornik denkt an Zacharias von Chalzedon. Zu Petros von Sardis oder Silaion, vgl. Herbers 303 Anm. 8. Vermutlich erfuhr Papst Leo auch erstmals aufgrund dieser Appellation von der Absetzung der drei Bischöfe, vgl. n. 309 . Laut dem Brief Stylians von Neocäsarea appellierten wohl alle drei Bischöfe an den Papst. Bischof Gregor hielt sich wahrscheinlich nie in Syrakus auf, sondern blieb in Byzanz, vgl. IP X 316 n. *63. Zur Weihe des Zacharias durch Gregor Asbesta zum Bischof von Taormina vgl. Dvornik 21. Papst Leo IV. traf keine unmittelbare Entscheidung, vgl. n. 309 . Hieraus folgert Grumel, Schisme 260, daß Gregor erst im Jahre 856 an den Papst appellierte, denn sonst, so vermutet er, hätte Leo IV. beide Parteien sofort nach Rom bestellt und nicht nur um weitere Information gebeten (n. 309 und n. 310). Eine solche Vermutung setzt jedoch die volle Entwicklung des Jurisdiktionsprimates voraus sowie die Annahme, die Abgesetzten hätten zunächst bei Leo IV. nur "vorgefühlt" und nicht appelliert. Zu datieren ist die Appellation vor den Brief n. 309, aus dem (setzt man die Echtheit voraus) die früheste Kenntnis des Papstes in der rechtlichen Streitfrage belegt ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-00-00_2_0_1_4_2_271_271
(Abgerufen am 25.04.2024).