RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2
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Papst Leo (IV.) läßt in den Städten Orte und Amelia (Hortanae et Amerinae valde antiquarum civitatum ) die verfallenen Mauern und Tore zum Schutz der Einwohner wieder aufbauen.
Überlieferung/Literatur
Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 127). Reg.: -. Lit.: Gregorovius, Gesch. Rom I 514; Mann, Lives II 270; Patlagean, Armes et la cité de Rome 57;
Kommentar
Nur im Lib. pont. wird über die Initiative des Papstes zur Erneuerung der Stadtbefestigungen berichtet. Begründet wird sie mit dem Alter der Mauern und Tore sowie dem Eindringen von Räubern und Dieben. Allgemein heißt es dann, daß nach der Renovierung die Bürger ab inimicorum insidiis sicherer gewesen seien. Die Datierung ergibt sich aus der weitgehend chronologischen Berichterstattung nach Indiktionen im Lib. pont., vgl. n. 121 und n. 256 .
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,4,2 n. 264, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0852-00-00_9_0_1_4_2_264_264
(Abgerufen am 20.04.2024).