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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.) empfängt den von Kaiser Lothar (I.) nach Italien geschickten König Ludwig (II.), der Geschenke überbringt; Leo salbt und krönt ihn zum (Mit)kaiser.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Bertiniani (Grat 59); Chr. Salernitanum (Westerbergh 104); JE 2774; JE 2921; Brief Ludwigs II. von 871 (MG Epist. VII 386-394 = Westerbergh 107-121; vgl. Böhmer-Zielinski n. 326); Chr. pont. Tiburtina (MG SS XXXI 254); Romuald von Salerno, Chr. (Garufi, SS rer. Ital. VII, 1, 160). Reg.: J p. 231; JE p. 331; Böhmer-Mühlbacher 2 n. 1142a und 1179a; Böhmer-Zielinski n. 67. Lit.: Eiten, Unterkönigtum 150f.; Henggeler, Salbungen und Krönungen 35-39; Eichmann, Kaiserkrönung I 49; Hees, Kaiser Ludwig 51f.; Rauty, Storia di Pistoia I 176; Brühl, Deutschland-Frankreich 508; Herbers, Leo 210-213; Hack, Empfangszeremoniell 609.

Kommentar

Die Chr. pont. Tiburtina schreibt Karl anstelle von Ludwig. Eine Fülle weiterer Nachrichten verwechseln offensichtlich Königs- und Kaiserkrönung, vgl. die in n. 33 angegebenen Quellen. JE 2774 nennt die Salbung durch den Papst sowie die Auszeichnung mit dem kaiserlichen Diadem (auch die Umgürtung mit einem Schwert ist aus diesem Text herleitbar [vgl. Eichmann], könnte sich aber auch auf die Königskrönung Ludwigs 844, vgl. n. 33 , beziehen), jedoch nicht den Namen des Papstes; ähnlich auch JE 2921, wo sogar von einer Erhebung durch Lothar I. und der kaiserlichen Krönung gesprochen wird. Aus den Verwechslungen von Königs- und Kaiserkrönung bzw. aus der inneren Struktur des Lib. pont. könnte auch das auffällige Schweigen der Leovita im Lib. pont. erklärt werden (vgl. Herbers). Hierfür wurde in der bisherigen Forschung meist päpstliches Mißtrauen bzw. Widerstand gegen das nicht gern gesehene Mitkaisertum verantwortlich gemacht, vgl. z. B. Schild, Lib. pont. 28 und Hees. Die These von Henggeler, 850 habe nur eine Salbung, erst 872 (vgl. Böhmer-Zielinski 349) eine Krönung Ludwigs durch Hadrian II. stattgefunden, ist inzwischen allgemein widerlegt worden. Wahrscheinlich wurde Ludwig II. bei seinem Romzug von einer Gesandtschaft Lothars I. begleitet, zumindest legen dies die in n. 228 genannten Missi nahe. Der päpstliche Akt bedeutete die erste konstitutive Kaiserkrönung durch einen Papst, vgl. Hees, Brühl und Böhmer-Zielinski. Unsicher ist die Datierung der Krönung; die von Mühlbacher gesichteten Privaturkunden (Böhmer-Mühlbacher 2 1179a) und weitere Nachweise führen auf einen Zeitraum vom 4.-14. April (Böhmer-Zielinski). Papsturkunden wie diejenige Benedikts III. für Grado, die schon am 30. März 858 auf das 9. Kaiserjahr umstellte (419), lassen sogar ein früheres Krönungsdatum möglich erscheinen, das dann allerdings in der Fastenzeit läge. Hees 119 Anm. 199 plädiert für den Ostersonntag, der 850 auf den 6. April fiel. Eine Krönung an den vor Ostern liegenden Kartagen ist wenig wahrscheinlich und auszuschließen, so daß nur der Zeitraum vom 6.-14. April in Frage kommt. Die Entscheidung für ein Datum dürfte auch den Ort der Krönung bestimmen: Sollte sie am Ostersonntag gewesen sein, müßte man S. Maria Maggiore, am Ostermontag S. Peter annehmen, denn die Stationszyklen wurden auch bei Krönungen beachtet, vgl. Falkenstein, Lateran Aachen S. 142-147. Für die Annahme des Ostermontags bietet die Kaiserkrönung Heinrichs VI. und Konstanzes am Ostermontag 1191, vgl. Baaken, Königtum Heinrichs VI. 208 (Böhmer-Baaken, Regesten 145a) eine Parallele, so daß eine Krönung Ludwigs II. am Ostermontag in S. Peter durchaus eine gewisse Plausibilität beanspruchen darf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0850-04-07_2_0_1_4_2_220_220
(Abgerufen am 29.03.2024).