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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.) ordiniert an zwei Terminen (ordinationes II, una in mense Decembrio et alia per mense Martio) 19 Priester und acht Diakone, sowie (zu verschiedenen Zeitpunkten) 63 Bischöfe.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 134; Prerovský II 580); Pseudo-Liudprand, Liber (Migne, PL CXXIX 1250); Thomas Ebendorfer, Chr. pont. Rom. (MG SS rer. G. NS XVI 291). Reg.: -.

Kommentar

Die nur in den genannten Quellen erwähnten Ordinationen des Papstes schließen wohl die weiteren im einzelnen bekannten Weihen von Benedikt, Nikolaus und Anastasius (n. 157, n. 158) ein, die sich zeitlich etwas genauer eingrenzen lassen. Wegen n. 158 muß einer der beiden Weihetermine in die Nähe des Pontifikatsbeginns (n. 68) gelegt werden (847 Dezember oder 848 März); über das Datum des zweiten Termins läßt sich nichts Genaueres sagen. Geht man allerdings davon aus, daß Bischof Athanasius von Neapel vor seiner Bischofsweihe in Rom, die wohl im März 848 stattfand (n. 163), noch zum Priester geweiht werden mußte (vgl. Herbers, Leo 440), dann könnte mit dem 10. März 848 einer der beiden Termine feststehen. In diesem Fall würde ein Ordinationstermin im März 855 als letztmöglicher Termin entfallen. Die erschlossenen Tagesdaten ergeben sich aus den üblichen Ordinationstagen, vgl. Hinschius, Kirchenrecht I 114. Zu den sicherlich nicht nur in den genannten Monaten ausgeführten Bischofsweihen vgl. n. 85 , n. 86 , n. 88 , n. 163 und n. 236 .

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-12-17_1_0_1_4_2_156_156
(Abgerufen am 18.04.2024).