RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2
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Papst Leo (IV.) schenkt der von den Sarazenen beraubten (vgl. n. 59 ) Kirche S. Peter (in Rom) (in basilica beati Petri) einen silbernen Kronleuchter, zwei Schüsseln, sieben Tücher, einen verzierten Vorhang und weitere Gaben, darunter Leuchter, (insgesamt 135) verzierte Tücher für den Chorraum, das Kirchenschiff und die Tore sowie weitere sieben Tücher für das Oratorium des hl. Andreas.
Überlieferung/Literatur
Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 107 und Duchesne II 108f.; Prerovský II 540). Reg.: -. Lit.:
Kommentar
Die nur im Lib. pont. genannten Gaben werden an zwei Stellen der Leovita erwähnt: zunächst unmittelbar nach dem Bericht über die Weihe des Papstes (n. 68), dann nach einigen dazwischen eingefügten allgemeinen Rechtsbestimmungen. Bei dieser zweiten Auflistung wird der noch unter Papst Sergius II. erfolgten Verwüstungen durch die Sarazenen (vgl. n. 59 und n. 60 ) gedacht, so daß die Geschenke vielleicht als "Neuausstattung" zu verstehen sind. In der von Pierre Bohier glossierten Fassung des Lib. pont. werden allgemein Geschenke für S. Peter und andere römische Kirchen erwähnt. Zu weiteren, wohl später zu datierenden Gaben für S. Peter, vgl. n. 142 , n. 171 , n. 175 , n. 266 , n. 295 und n. 317 . Alle Geschenke werden genauer beschrieben: Von den sieben Tüchern waren zwei mit Goldfäden, zwei mit Kreuzen verziert, drei weitere aus spanischem Tuch gefertigt. Den (vielleicht wegen der Herkunft) sogenannten "alexandrinischen" Vorhang schmückten Bilder von verschiedenen Vögeln. Ebenso zeigten einige der genannten Stoffe der "zweiten Liste" Darstellungen (vela leonum habentia istorias). Auch die Orte, für die sie bestimmt waren, werden vermerkt: 25 Tücher um den Altar herum, zehn vor der Confessio, 46 für die Interkolumnien des Kirchenschiffes, 33 für das Presbyterium, drei für die Tore und 18 weitere Tücher an verschiedenen Stellen. Für einen der genannten Kronleuchter war eine Gewichtsangabe vorgesehen, jedoch fehlt ein Zahleneintrag (allgemein hierzu
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,4,2 n. 121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-04-10_1_0_1_4_2_121_121
(Abgerufen am 20.04.2024).