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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.?) erläßt in einem Privileg für die (Abtei)kirche (von Sarlat) (ecclesiam Salvatoris ... et Sacerdotis) unter Androhung des Anathems Invasions- und Alienationsverbot.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Hugo von Fleury, Vita s. Sacerdotis IV 25 (Migne, PL CLXIII 994). Reg.: JE *2659. Lit.: Pergot, S. Sacerdos 82-86 (mit Übers.); Boshof, Traditio Romana 64 Anm. 271.

Kommentar

Eine Überlieferung der Urkunde, die man aufgrund der Bemerkungen von Wiederhold, PUU VI 9f. in Périgueux vermuten könnte, existiert laut brieflicher Mitteilung der Bibl. mun. vom 27. September 1984 dort nicht, so daß nur die knappen Hinweise der Vita s. Sacerdotis bleiben. Zu dieser Quelle vgl. Vidier, Historiographie à Saint-Benoît 100. Dort dient die Erwähnung nur als Einleitung zu einer Erzählung über die postumen Wunder des hl. Sacerdos, der einen Kleriker Hubert bestrafte, weil dieser sich am Klostergut vergriffen hatte. Die Reliquien des Bischofs Sacerdos von Limoges (etwa 670-720) waren in karolingischer Zeit nach Sarlat gekommen. Die genaue Gründungszeit des Klosters ist unsicher (vgl. Higounet-Nadal, Hist. Perigord 66f., 91 f.), aber obwohl die frühesten gesicherten Nachrichten erst aus dem 10. Jh. stammen, ist eine Gründung in karolingischer Zeit durchaus wahrscheinlich, vgl. bereits Cottineau, Répertoire II 2951. Die Zuordnung des Papstes Leo bereitet Schwierigkeiten, vor allem wenn man die freilich späten Notizen des Chronisten aus Sarlat, Jean Tarde (1561-1636) (Sarlat, Bibl. mun. Ms. 100 p. 73, ed. mit Anm. von De Gérard 42ff.), einbezieht. Demnach kämen neben Leo IV. auch Leo III. oder Leo VII. in Frage (vgl. De Gérard S. 47 Anm. 4; für Leo VII. künftig Böhmer-Zimmermann 2 141a). Tarde erwähnt außerdem ein Privileg des Grafen Bernhard von Perigord und dessen Frau Garsens an die Äbte Odo (von Cluny) und Adacius (von Sarlat), das in Rom zur päpstlichen Bestätigung vorgelegt worden sei, was zeitlich auch zu Leo VII. passen könnte. Die Notiz der Vita Sacerdotis wollte Maubourguet, Perigord meridional 76 Anm. 1 wegen der anschließenden Nennung des Grafen Wilhelm (I. Taillefer?) ähnlich in dessen Regierungszeit 916-962 datieren und somit eher auf Leo VII. beziehen. Ein päpstliches Privileg paßt jedoch durchaus auch zu Leo IV. Vor allem ist es aufgrund der Bezeichnung des Papstes als Leo sanctissimus sowie aufgrund des Gesamtzusammenhanges naheliegend, an Leo IV. zu denken, vgl. auch Boshof. Zu weiteren Diskussionen, bei denen auch Leo III. eine Rolle spielte (denn 1515 soll noch die Spur einer Papyrusurkunde Leos III. in Sarlat vorhanden gewesen sein) vgl. De Gérard in seinem Kommentar zu Tarde 47f. Anm. 4. Zieht man die Compilatio desselben Hugo von Fleury heran, der auch die Vita des hl. Sacerdos verfaßte (Couderc, Note sur une compilation 474), so könnte sogar noch Leo V, der dort allerdings völlig unglaubwürdig als Nachfolger Johannes' VIII. genannt wird, in die Diskussion einbezogen werden (vgl. auch bei Couderc Anm. 4 ohne jede weitere Begründung gegen eine Zuordnung zu Leo IV). Da also in der bisherigen Forschung Leo III., IV, V. und VII. diskutiert werden, ist Leo IV. als Aussteller nicht gewiß; der Translationszeitpunkt von Sacerdos-Reliquien läßt jedoch durchaus noch an die Karolingerzeit denken. Im dürftigen Rechtsinhalt der knappen Erwähnung ergeben sich Berührungspunkte mit n. 210, jedoch fehlt ein Anhaltspunkt zur genaueren Datierung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 105, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-00-00_37_0_1_4_2_105_105
(Abgerufen am 29.03.2024).