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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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König (Karl der Kahle) bittet (Papst Sergius II. oder Leo IV. und) die römische Kirche um Bestätigung der Ordination (des Erzbischofs) Hinkmar (von Reims).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Akten des Konzils von Soissons April 853 (MG Conc. III 272); Brief Hinkmars von August 866 (MG Epist. VIII 180 n. 184); Flodoard von Reims, Hist. III 2 und III 11 (MG SS XXXVI 192f. und 213). Reg.: Lot-Tessier, Recueil II 517 n. 90bis. Lit.: Schrörs, Hinkmar 56; Sot, Historien et son Eglise 491 f.

Kommentar

Den wohl das Gesuch Hinkmars (n. 61) unterstützenden Brief des westfränkischen Königs soll Hinkmar auf dem Konzil von Soissons 853 (vgl. MG Conc. III 272) zusammen mit dem Schreiben der gallischen Bischöfe (n. 63) vorgezeigt haben. Die Notiz Flodoards in Hist. III 11 basiert in diesem Teil auf den Konzilsakten, vgl. Hartmann, MG Conc. III 255. Flodoard spricht in seiner früheren Erwähnung allgemein von königlichen Briefen und bringt diese eher mit Leo IV. in Zusammenhang. Anzunehmen ist, daß n. 61, n. 62, und n. 63 nach der Pariser Synode (MG Conc. III 140-149) ausgefertigt und an den Papst adressiert wurden. Ob zu dieser Zeit aber bereits der Tod Sergius' II. im Frankenreich bekannt war, ist unsicher. Deshalb könnten gelegentliche Erwähnungen Leos IV. bei Flodoard III 2 darauf basieren, daß zum Problem von Hinkmars Ordination schließlich Papst Leo die Entscheidung traf, wie der Folgesatz über die Pallienverleihung ebenfalls suggeriert. Auch der Brief Hinkmars von August 866 spricht dies deutlich aus, vgl. n. 63 . Der Brief Karls des Kahlen ist nicht erhalten, vgl. Lot-Tessier. Vielleicht schrieb Lothar I. zu dieser Zeit nochmals an den Papst (vgl. MG SS XIII 476 Anm. 4), der diesbezügliche Quellenbeleg könnte jedoch auch zu n. 51, n. 137 oder am ehesten zu n. 155 gehören. Zu datieren ist das Schreiben Karls etwa gleichzeitig mit n. 61 und n. 63, wobei allerdings vor allem wegen Flodoards Erwähnung in III 2 sowie Hinkmars Brief von 866 auch in diesem Fall unsicher bleibt, ob noch Sergius II. oder schon Leo IV. der Adressat des Briefes war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-00-00_2_0_1_4_2_62_62
(Abgerufen am 29.03.2024).