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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Hinkmar von Reims bittet um Bestätigung seiner Ordination und entsendet sein Glaubensbekenntnis (zu Papst Sergius II. oder Leo IV.) nach Rom.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard von Reims, Hist. III 2 (MG SS XXXVI 193). Reg.: - Lit.: Schrörs, Hinkmar 56; Sot, Historien et son Eglise 491 f.; Herbers, Leo 344.

Kommentar

Das gemäß der Notiz Flodoards nach Rom entsandte Glaubensbekenntnis entsprach wohl demjenigen, das Hinkmar bei seiner Ordination am 3. Mai 845 gesprochen haben soll, vgl. Perels in MG Epist. VIII 1 f. n. 1 mit Anm. 1 zur älteren Literatur. Flodoards Darstellung der Frühzeit Hinkmars in Auseinandersetzung mit den fortbestehenden Ansprüchen Ebos basiert wohl auch auf den Informationen, die in zwei Briefen von 867 verzeichnet werden, im Brief der Synode von Troyes (MG Conc. IV 232-238) und in demjenigen Hinkmars (MG Epist. VIII 205-217). Zu unterstützenden Schreiben Karls des Kahlen und der gallischen Bischöfe vgl. n. 62 und n. 63 . Der Ordinationstermin Hinkmars ist terminus post quem; wahrscheinlich jedoch auch das Konzil von Paris (MG Conc. III 140-149), deshalb ist nicht ganz sicher, ob das Gesuch noch an Sergius II. oder schon an Leo IV. gerichtet war, vgl. jedoch n. 62 und n. 63. Bestätigt worden sei die Ordination jedenfalls laut Flodoard durch die Verleihung des Pallium, mithin durch Leo IV, vgl. hierzu n. †(?) 239 und n. †(?) 240. Eine Notiz der Konzilsakten von Soissons April 853 (MG Conc. III 272) spricht nur von einem Brief der Bischöfe mit der Bitte um Bestätigung der Ordination Hinkmars und läßt offen, an welchen der beiden Päpste Hinkmar sein Gesuch um Bestätigung gerichtet hatte. Ein Zeitpunkt gegen Ende des Pontifikates Sergius' II. ist deshalb wahrscheinlich. Möglicherweise erfolgte die Übersendung der Konzilsakten von Paris (vgl. n. 54, n. 55, n. 56, n. 57 ) gleichzeitig (so Schrörs); vielleicht empfing deshalb erst Leo IV. das Gesuch.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 61, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-00-00_1_0_1_4_2_61_61
(Abgerufen am 28.03.2024).