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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Der Bruder von Papst Sergius (II.), Benedikt , usurpiert die kirchliche und öffentliche Macht.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 97); Pseudo-Liudprand, Liber (Migne, PL CXXIX 1244) Reg.: -. Lit.: Brezzi, Rom 51 f.; Gennaro, Benedetto 296f.; Schimmelpfennig, Papsttum 120.

Kommentar

Nur in einer Fassung der Sergiusvita wird über die Usurpation berichtet, die auch wegen des Gesundheitszustandes des Papstes erfolgt sei. Anschließend heißt es, Benedikt habe durch Geschenke von Kaiser (Lothar) primatum et dominium Romae erstrebt; vielleicht sind hiermit Befugnisse der Constitutio Romana von 824 (vgl. Abschnitt 4, MG Cap. I 323, Böhmer-Mühlbacher 2 1021) angesprochen, so daß Benedikt als missus oder als missus und apocrisiarius zu gelten hätte, vgl. Duchesne II 103 Anm. 29 und ähnlich Brezzi. Allerdings ist von tatsächlich erhaltenen Zugeständnissen des Kaisers nicht die Rede; vielleicht könnte man auch an eine Art feudale Investitur durch den Kaiser denken (Gennaro). Glaubwürdiger erscheint die Bemerkung, Benedikt habe das Bistum von Albano (als Benedikt II.) usurpiert. Zu weiteren angeblichen Bereicherungen und Zerstörungen Benedikts, die im Anschluß berichtet werden, vgl. schon n. 47, insbesondere zur Kirche SS. Silvestro e Martino ai Monti. Über Benedikt ist aus anderen Quellen nichts bekannt. Zu den beiden Fassungen der Vita Sergii, dem Codex Farnesianus und dem damit zusammenhängenden Liber des Pseudo-Liudprand, vgl. allgemein Levison, Papstgeschichte des Pseudo-Liudprand, Jasper, Romanorum Pontificum Decreta vel Gesta, Ders., Pseudo-Liudprand 54-73, Schimmelpfennig und Herbers, Leo 19 mit Anm. 47. Aufgrund der angeblich zu Zeiten Benedikts und Sergius' II. herrschenden Simonie in Rom, die in der Vita weiterhin kritisiert wird (Duchesne II 98f.), habe Gott schließlich die Sarazenen als Rächer geschickt (n. 59). Aus der Stellung des Berichtes im Lib. pont. ist eine Datierung in die erste Jahreshälfte von 846 wahrscheinlich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 52, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0846-00-00_3_0_1_4_2_52_52
(Abgerufen am 19.04.2024).