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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Sergius (II.) schenkt dem (Kardinal)presbyter Hadrian von S. Marco (in Rom) und dessen weiteren Mitpriestern 40 Denare.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lib. pont. (Duchesne II 173; Prerovský II 623). Reg.: -. Lit.: Mann, Lives III 152f.

Kommentar

Die Hadriansvita des Lib. pont. verzeichnet das Geschenk im Zusammenhang mit dem Werdegang des Kardinalpriesters von S. Marco, des späteren Papstes Hadrian II. Angeschlossen wird dort noch eine Geschichte, um den späteren Papst und dessen Güte näher zu charakterisieren. Vermutlich handelte es sich um übliche Geldzahlungen (presbiteria ) an den Kardinalklerus (vgl. Duchesne II 186 Anm. 3), die erst Papst Leo III. (für immer oder einmalig?) beträchtlich erhöht hatte, vgl. Duchesne II 34 Anm. 5. Von Papst Benedikt II. wird im Lib. pont. gesagt, er habe diese Zuwendungen gewöhnlich an Ostern gemacht (Duchesne I 364). Ähnliches wird in der Vita Gregors des Großen des Paulus Diaconus (vgl. ibid. Anm. 6) berichtet. Der Ordo Romanus III (Andrieu, Ordines II 131) nennt für Ostern, Pfingsten, das Fest S. Peter (29. Juni) und Weihnachten die Kardinalpresbyter als Konzelebranten des Papstes. Duchesne vermutet weiter, daß an diesen Zuwendungstagen weitere Ämter und Ehren zugesprochen wurden. Unter der Voraussetzung, daß die einzig von Papst Sergius II. bezeugte Ordination mit einer Zuwendung an Ostern zusammenhängt, läßt sich die Datierung weiter eingrenzen: Im Lib. pont. wird über nur einen Ordinationstermin des Papstes Sergius berichtet, und zwar im Monat März (n. 25), für den im Frühjahr nach kanonischer Traditon außer dem Tag vor Judica nur noch der Karsamstag in Frage kommt. Es ist durchaus möglich, daß dieser Weihetermin an einem Karsamstag lag und die genannte Zuwendung am anschließenden Osterfest (das dann im Text allerdings nur recht farblos mit die quadam bezeichnet würde) ausgegeben wurde. Da während der Pontifikatszeit von Sergius II. nur im Jahre 845 das Osterfest in den März fiel, ließe sich unter den genannten Voraussetzungen und mit Vorbehalten der 29. März 845 als Datum der Zuwendung vermuten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 49, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0845-03-29_1_0_1_4_2_49_49
(Abgerufen am 28.03.2024).