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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,4

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(Königserhebung) Karls von der Provence ?

Überlieferung/Literatur

Keine direkten Nachrichten.

Kommentar

Ob Karl von den Großen seines Reichsteils tatsächlich in einem förmlichen Akt zum König erhoben wurde, wie dies jüngst Kaschke, Dispositio, S. 94, vermutet hat, ist nicht zu klären. In den Quellen ist davon nicht die Rede. Sicher ist nur, daß Karl am 10. Oktober 856 oder 857 in Tramoyes bei Lyon erstmals als Karolus divina ordinante providentia rex, Hlotharii piissimi augusti filius (D 1, siehe Reg. 2501 geurkundet hat, wobei er bereits das 2. Regierungsjahr zählt. Wenn man annimmt, daß Karl nach dem Tod seines Vaters zunächst in der Obhut Lothars II. verblieb, der seinen jüngeren Bruder von der Erbfolge ausschließen wollte (vgl. Reg. 2495, so kann die fragliche Königserhebung erst nach dem Treffen von Orbe (Spätsommer 856, siehe Reg. 2495 erfolgt sein. Zumindest in den späteren Urkunden Karls diente das Treffen anscheinend als Epochentag für die Berechnung der Herrscherjahre; siehe Reg. 2530. – Vgl. noch Kasten, Königssöhne, S. 392.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,4 n. 2499, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d2c07c60-8a97-4c4f-b7db-c0fc9aa96244
(Abgerufen am 28.03.2024).