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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,4

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Papst Johannes (VIII.) teilt einer (ungenannten) hochrangigen Persönlichkeit (excellentie vestrḝ) mit, daß er die Verwirklichung der in Troyes getroffenen geheimen Abmachungen, an die er sich weiterhin unverbrüchlich gebunden fühlt (Secretum, quod ... vobiscum Trecascio existentes habuimus, immutilatum ac fixum ... retinemus), nunmehr für opportun hält (iam hoc ipsum ad effectum debetis perducere, quia, iuxta sanctum apostolum admonentem, ‚ecce nunc tempus acceptabile‘ ...), erinnert diese an das von ihr bislang nicht eingelöste Versprechen, wodurch er weiter unter den Einfällen der heidnischen (Sarazenen) zu leiden habe, versichert ihr, daß er niemand sonst um Hilfe gebeten habe, fordert diese auf, falls es ihr genehm ist, das Notwendige zu tun, widrigenfalls dies ihm aber unverzüglich mitzuteilen (Unde, si placet agere, quod agendum est, agite, sin autem, nobis remandare sine mora satagite), und informiert diese über seine glückliche Heimreise.

Empfänger:
(ungenannten) hochrangigen Persönlichkeit

Überlieferung/Literatur

Registerschreiben Johannes’ VIII., ed. Caspar, MGH Epist. 7, Nr. 187 S. 149.

Regg.: Chevalier, Regeste Dauphinois, Nr. 820; J-E 3251.

Kommentar

Während die ältere Literatur Boso von Vienne für den Empfänger des Schreibens hielt und annahm, der Papst habe diesem in Troyes im Herbst 878 (Reg. 2714) die Kaiserwürde in Aussicht gestellt, hat Fried, Boso, bes. S. 204 – 206, zu zeigen versucht, daß der Brief an Ludwig den Stammler gerichtet war, der noch kurz vor seinem unzeitigen Tod (Reg. 2734) der Kaiserkandidat des Papstes gewesen sei. Möglicherweise geht es aber in dem Geheimabkommen garnicht um die Kaiserkrönung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,4 n. 2732, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/bffd271f-351e-4f7f-b748-ddd9e064d20a
(Abgerufen am 28.03.2024).