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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo bricht sein Vorhaben ab, nach Burgund zu ziehen (Reg. 2000), nachdem ihn ein Bote (der italischen Großen) (post Hugonem dirigunt nuntium ) erreicht hat, der ihn im Einvernehmen mit dem eigentlichen Machthaber Berengar (II.), der Hugo lieber nicht mit seinen Schätzen ziehen lassen will, weil er dessen Rückkehr mit Hilfe der Burgunder oder anderer gentes fürchtet (ne Hugo discederet atque inmensa quam habebat pecunia Burgundionum aut aliarum gentium super se populos invitaret ), zur erneuten (formalen) Übernahme der Königsherrschaft auffordert (quem se iterum super eos regnaturum promittunt ).

Überlieferung/Literatur

(Liutprand, Antapodosis V, 28, ed. Becker , S. 147f. (ed. Chiesa , S. 140f.); vgl. ebd., c. 30, S. 148f. (S. 141f.): Quamquam enim iterato Hugonem atque Lotharium reges Italici susciperent, Berengarium tamen nomine solum marchionem, potestate vero regem, illos vocabulo reges, actu autem neque pro comitibus habebant . Flodoard, Annales a. 946, ed. Lauer , S. 100f.: Hugo rex Italiae a suis in regnum recipitur .)

Kommentar

Der Bericht Liutprands wird im wesentlichen nicht nur durch Flodoard, sondern auch durch die nachfolgenden Urkunden bestätigt. So urkundet Hugo Mitte August bereits wieder zusammen mit Lothar in Pavia (Reg. 2013). Allerdings scheint Liutprand die Rolle, die die italischen Großen bei der friedlichen Beilegung des Konflikts zwischen Berengar und Hugo gespielt haben (vgl. bes. Reg. 1997, Kommentar), aus literarisch-dramatischen Gründen zu gering zu gewichten. -- Wenn Flodoard die Nachricht von der Wiederanerkennung Hugos erst zu Beginn des Jahres 946 erwähnt, so bedeutet dies nicht notwendigerweise, daß Hugo die Alpen im April/Mai 945 tatsächlich bereits überschritten und sich anschließend einige Zeit im Burgundischen aufgehalten hätte, wie die ältere Forschung teilweise vermutet hat; vgl. die Diskussion dieser Frage bei Schiaparelli , Ricerche V, S. 52f. Schiaparelli vermutet auch, daß Berengar die Alpenpässe hat sperren lassen und auf diese Weise Hugo am Fortgang gehindert hat, was kaum wahrscheinlich ist, wenn man bedenkt, daß die westlichen Alpenpässe damals immer noch von den mit Hugo verbündeten Sarazenen beherrscht wurden (vgl. Reg. 1930). -- Die Privaturkunden nehmen von der zeitweiligen Abwesenheit Hugos kaum Notiz; vgl. Schiaparelli , Ricerche V, S. 53 Anm. 1. -- Vgl. unter der Reg. 2000 angeführten Lit. bes. Mor , L'età feudale I, S. 157.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 2011, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0945-06-00_2_0_1_3_3_578_2011
(Abgerufen am 23.04.2024).