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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo und der römische Patricius Alberich (II.) schließen Frieden, wobei eine Ehe zwischen Alberich und Alda, der Tochter des Königs, vereinbart wird (pacta tandem pace cum Alberico, dans ei filiam suam coniugem ...).

Überlieferung/Literatur

(Flodoard, Annales a. 936, ed. Lauer , S. 64 (in Fortführung des Zitats im vorigen Reg.). Vgl. Liutprand, Antapodosis IV, 3, ed. Becker , S. 104 (ed. Chiesa , S. 97): denuntiat (scil. Hugo), ut filiam suam Aldam, Lotharii regis nati sui (Lothar d. Jüngere) germanam, sibi coniugio tollat (scil. Alberich) sicque pace habita, ut suus ipse filius (scil. Lothar) securus permaneat .)

Kommentar

Während die gedrängte Darstellung Flodoards dazu verleiten könnte, Friedensschluß und Hochzeit Alberichs mit Alda noch ins Jahr 936 zu datieren (s. das folgende Reg.), hat Schiaparelli , Ricerche V, S. 34-39, wahrscheinlich gemacht, daß es 936 -- möglicherweise auf Vermittlung Odos von Cluny, der sich damals anscheinend in Rom aufhielt (vgl. das folgende Reg.) -- wohl nur zu vorläufigen Abmachungen gekommen ist. Die entscheidenden Verhandlungen scheint Odo erst im Frühjahr 937 oder 938 in Pavia im Auftrag Alberichs und des neuen Papstes Leo VII. mit Hugo geführt zu haben (Reg. 1794). Alberich blieb im Ergebnis jedenfalls Stadtherr in Rom (vgl. das folgende Reg.). Seine Gegenleistung bestand vielleicht darin, seine byzanzfreundliche Politik zu revidieren, vor allem nicht länger danach zu trachten, ein Ehebündnis mit Byzanz zu schließen; vgl. Hiestand , Byzanz, S. 168f., 177-179. Diese Politik war es wohl vor allem, die Hugo um die Nachfolge seines Sohnes Lothar im Regnum Italiae fürchten ließ. Die oben zitierte Bemerkung Liutprands, ut suus ipse filius (Hugos Sohn Lothar) securus permaneat , ergibt jedenfalls nur dann Sinn, wenn man sie auf Befürchtungen Hugos bezieht, die sich durch die Heirat Alberichs mit Alda erledigt hatten. Hugos römische Position war auch dadurch geschwächt worden, daß seine in einem römischen Kerker gefangengehaltene Gemahlin Marozia (vgl. Reg. 1664) an einem 26. Juni, wahrscheinlich 936, gestorben war (auf jeden Fall muß Marozia vor Ende 937 verstorben sein; vgl. Reg. 1782; Brühl , Deutschland2 , S. 521 Anm. 457), wodurch er keinen Vorwand mehr besaß, in Rom zu intervenieren; vgl. Mor , L'età feudale I, S. 146f. -- Glaubt man Liutprand, hätte Hugo ursprünglich weitergehende Hoffnungen im Zusammenhang mit dem Friedensschluß gehegt -- Hoffnungen, die auf eine Herrschaft über Rom abzielten (daß Hugo damals auch eine Kaiserkrönung angestrebt hätte, wird nicht ausdrücklich gesagt [zu dieser Problematik auch Reg. 1659]) -- , die sich aber wegen der mißtrauischen Haltung Alberichs zerschlagen hätten (Romam autem, quam nimis ardebat [scil. Hugo], non tradidit [scil. Alberich] seque ei [Hugo] minime credidit ). Auch die italischen Großen hätten die Vereinbarungen hintertrieben (pacem cum ipso [Alberich] habere non cuperent ). -- Zum Papstwechsel in Rom zu Beginn des Jahres 936 vgl. Reg. 1731. -- Am 2. Juli 936 war auch Heinrich I. von Ostfranken gestorben (Reg. 1745), so daß ein ostfränkisches Eingreifen einstweilen nicht mehr zu befürchten war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1755, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0936-00-00_4_0_1_3_3_321_1755
(Abgerufen am 28.03.2024).