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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo schickt den in Pavia wegen Hochverrats in Gefangenschaft gehaltenen Bischof Rather von Verona nach Como in die Verbannung.

Überlieferung/Literatur

(Erwähnt im Brief Rathers v. Verona an Papst (Agapet II.) von (951 Oktober/November), ed. Weigle , Briefe 7, bes. S. 37 Z. 1-3: totidem (zweieinhalb Jahre) carcerale supplicium (in Pavia); hinc emissus subii totidem quoque exilium (in Como).)

Kommentar

Die von Rather genannten Zeiträume von jeweils zweieinhalb Jahren, die er zunächst das Bistum Verona innehatte, ehe er nach Pavia in Gefangenschaft kam (Reg. 1710), um schließlich nach Como ins Exil zu gehen, sind zu vage gehalten (vgl. die einschränkende Bemerkung Rathers, a.a.O., S. 37 Z. 1: nisi fallit recordatio ) und wahrscheinlich absichtlich zurechtgerückt worden, als daß man sie zum Ausgangspunkt einer absoluten Chronologie nehmen könnte, wie dies Weigle , Rather, bes. S. 353 (vgl. Ders ., ed. cit., S. 37 Anm. 1), getan hat; vgl. schon Reg. 1701. Da Rather im Februar 935 in Gefangenschaft genommen wurde (Reg. 1710), wird er kaum schon 936 August (so nach der Chronologie Weigle s, der die Gefangenschaft auf 934 Februar datiert), sondern vielleicht erst im Laufe des folgenden Jahres, nach der Rückkehr Hugos vom Romzug (Reg. 1757), nach Como geschickt worden sein (Como als Ort der Verbannung ergibt sich aus Brief 4, ed. Weigle , S. 28 Z. 4f.). -- Vgl. noch Vogel , Ratherius I, bes. S. 66, 93, 96; Jacobsen , Rather, Sp. 1014; Cervato , Terzo periodo, S. 74.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1788, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0936-00-00_1_0_1_3_3_354_1788
(Abgerufen am 29.03.2024).