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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Sarazenen besetzen die Ausgänge der (westlichen) Alpen und plündern umliegende Orte (Sarraceni meatus Alpium occupant et vicina quaeque loca depraedantur ).

Überlieferung/Literatur

(Flodoard, Annales a. 933, ed. Lauer , S. 57.)

Kommentar

Flodoard erwähnt die Raubzüge der Sarazenen gegen Ende seines Jahresberichts, nachdem er unmittelbar zuvor von der Belagerung Roms durch Hugo (s. das vorige Reg.) berichtet hat; eine Einordnung der Nachricht gegen Jahresende ist daher naheliegend. -- Fasoli , I re d'Italia, S. 129, nimmt eine Verwechslung mit den Sarazenenüberfällen der Jahre 934 und 935 an (Regg. 1699 u. 1718). Diese Raubzüge, von denen unter anderem arabische Quellen berichten, gingen allerdings von Nordafrika aus, während Flodoard hier doch wohl die Aktivitäten der in Fraxinetum siedelnden Gruppen meint, von denen wir zuletzt in Reg. 1647 gehört haben. -- Vgl. auch Schiaparelli , Ricerche V, S. 29, 31; Mor , L'età feudale I, S. 137, 197.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1688, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0933-00-00_1_0_1_3_3_254_1688
(Abgerufen am 25.04.2024).