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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo interveniert (durch Boten?) bei Papst Johannes (XI.) (interventio Hugonis gloriosissimi regis dilecti filii [nostri] [so sicherlich zu ergänzen; vgl. schon Migne , PL 132, Sp. 1058C]) zugunsten des Abtes Odo von Cluny, dem der Papst die Besitzungen seines Klosters, insbesondere die Unterstellung des Klosters Charlieu (Dép. Loire, Arr. Roanne) im Territorium von Mâcon (Dép. Saône-et-Loire), bestätigt.

Überlieferung/Literatur

(Papstprivileg, ed. Zimmermann , Papsturkunden I2 , Nr. 67 S. 111f. -- Regg.: J-L 3588; B-Z2 110.)

Kommentar

In der Datierung der nur abschriftlich (12. Jh.) überlieferten Papsturkunde heißt es Dat. VII. Kal. Ian ., doch widerspricht diesem Datum in derselben Urkunde die zweimalige Angabe mense Iunio , so daß mit Zimmermann das überlieferte Ian. wohl in Iun. zu emendieren sein dürfte. Dagegen hält Mor , L'età feudale I, S. 196, die Angabe VII. Kal. Ian. für korrekt, datiert das Stück folglich auf 932 Dezember 26 und folgert, daß Hugo, der im Juli zu seinem Romzug aufbrechen sollte (s. das folgende Reg.), im Dezember noch immer in Rom war (was wichtig wäre für den Zeitpunkt des Aufstands des Alberich; vgl. Reg. 1659). Die Überlegungen Mor s sind aber insofern nicht stichhaltig, da die Intervenienz Hugos dessen persönliche Anwesenheit nicht zwingend nahelegt (vgl. auch Regg. 1756 u. 1975). -- Odo von Cluny, der 927 seinem Vorgänger Berno in Cluny gefolgt war und schon ein Jahr später zum ersten Mal nach Rom gereist war (vgl. Antonelli , L'opera di Odone, S. 19f.), Anfang 931 vielleicht zum zweiten Mal (Wollasch , Cluny, S. 57; Engelbert , Bischöfe und Klöster, S. 176f.; vgl. B-Z2 105), scheint vor seinem neuerlichen Rombesuch (s. auch Reg. 1675) den Hof Hugos aufgesucht zu haben. Wahrscheinlich hat ihn anschließend eine Gesandtschaft des Königs nach Rom begleitet, die den Romzug Hugos (vgl. schon Reg. 1646) vorbereiten sollte und bei dieser Gelegenheit für Odo interveniert hat. Daß sich Hugo selbst schon im Juni in Rom aufgehalten haben sollte, wie dies Antonelli , a.a.O., S. 20, annimmt, ist ganz unwahrscheinlich; vgl. das folgende Reg. -- Vgl. noch Köpke/Dümmler , Otto d. Gr., S. 136 Anm. 1; Hallinger , Gorze-Kluny, S. 750; Wollasch , Königtum, Adel und Klöster, S. 100 m. Anm. 44; Cowdrey , Cluniacs, S. 69. -- Zu weiteren Kontakten zwischen Hugo und dem großen Cluniazenserabt vgl. bes. Regg. 1755, 1756 u. 1920. Zum päpstlichen Immunitätsprivileg des Jahres 931 für Cluny (B-Z2 105) s. Rosenwein , Immunities, bes. S. 135-139; Dies ., Negotiating Space, S. 156ff.; Engelbert , a.a.O. -- Charlieu ca. 80 km südwestlich von Mâcon in einem Seitental der Loire.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1656, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0932-06-25_1_0_1_3_3_222_1656
(Abgerufen am 28.03.2024).