Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

Sie sehen den Datensatz 225 von insgesamt 1062.

Hugo, der sein Heer in einiger Entfernung vor Rom zurückgelassen hat (relicto longe exercitu ), zieht mit wenigen Begleitern in die Stadt (cum paucis Romam advenit ), wo er nach dem Empfang durch die Römer (decenter a Romanis susceptus ) im Castel S. Angelo, dem Sitz der (Stadtherrin) Marozia, Quartier nimmt (in praedictam munitionem [Castel S. Angelo] ad Maroziae meretricis thalamum declinavit ).

Überlieferung/Literatur

(Liutprand, Antapodosis III, 45, ed. Becker , S. 97 (ed. Chiesa , S. 91f.). Vgl. Benedikt v. S. Andrea, ed. Zucchetti , S. 165f. -- Reg.: Hack , Empfangszeremoniell, S. 612.)

Kommentar

Berengar I. hatte 915 bei seinem Einzug in Rom den Monte Mario und die Neronischen Wiesen passiert; vgl. Reg. 1313; Hack , a.a.O., S. 303, 329. Wenn Hugo denselben Weg gezogen ist, wird er dort sein Heer zurückgelassen haben. -- Die genaue Chronologie des Romzuges Hugos und der sich hieran anschließenden Ereignisse ist unklar. Terminus post ist die in Lucca am 1. Juli 932 ausgestellte Urkunde (das vorige Reg.); damals befand sich Hugo wahrscheinlich schon auf dem Weg nach Rom. Erst im Januar 933 ist Hugo wieder nachweisbar, und zwar in Arezzo (Reg. 1670); zu diesem Zeitpunkt scheint er sich bereits auf dem Rückmarsch befunden zu haben. In die Zwischenzeit fallen die im Folgenden regestierten Begebenheiten, von denen wir vor allem durch Liutprand erfahren. Der Einzug in Rom, der anscheinend nach dem üblichen Adventusritual vonstatten ging, kann frühestens in der zweiten Julihälfte erfolgt sein, doch ist auch ein späterer Termin denkbar. -- Daß Hugo damals die Kaiserwürde angestrebt hat und diese ihm von Marozia und ihrem Sohn, Papst Johannes XI. (vgl. Reg. 1656), zugesagt war (vgl. bes. Hiestand , Byzanz, S. 164f.; Brühl , Deutschland2 , S. 520f.), wird neuerdings von Maleczek , Überlegungen, S. 174f., in Abrede gestellt. -- Vgl. noch Hartmann , Geschichte III/2, S. 216-218, 239f.; Schiaparelli , Ricerche V, S. 28; Fasoli , I re d'Italia, S. 122f., 239f.; Mor , L'età feudale I, S. 132f.; Arnaldi , Alberico, S. 647f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1659, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0932-00-00_1_0_1_3_3_225_1659
(Abgerufen am 17.04.2024).