RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3
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Testament des Diakons und Vicedomnus der (bischöflichen) Kirche von Verona, Dagibert, mit detaillierten Bestimmungen zugunsten eines von ihm gegründeten Oratoriums, das nunmehr als Xenodochium eingerichtet wird (das spätere S. Sebastiano) und das nach seinem Tod der Kanonikerkongregation der Kirche von Verona (in potestate ... sancte matricularis Veronensis ecclesie ) übereignet werden soll. Falls diese den Auflagen und Verpflichtungen gegenüber dem Xenodochium nicht nachkommt, fällt dieses an die (bischöfliche) Kirche von Trient, wo gegenwärtig Bernhard als Bischof residiert. -- a. r. Hu. 6, Lo. 1, Ind. 5. -- Liutefred clericus notarius . -- Unter den Zeugen der Judex Ropert sowie der Schöffe Dagiprand.
Überlieferung/Literatur
(Charta (pagina ordinacionis , testamentum ), ed. Fainelli , CD Veronese II, Nr. 214 S. 303-312.)
Kommentar
Die Datierungsangaben führen einheitlich auf 931 September. -- Zum Diakon Dagibert s. schon Reg. 1636. Zum Schöffen Dagiprand vgl. Bougard , Justice, S. 371. Zu S. Sebastiano s. Fainelli , S. Zeno, S. 59. Allgemein zur Gründung solcher Xenodochien und ihrer Übertragung an die jeweilige Domkanonie vgl. Zielinski , Kloster und ' Stift' , bes. S. 126f. m. Anm. 208. Zu Bischof Bernhard von Trient s. schon Reg. 1532.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,3,3 n. 1639, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0931-09-20_1_0_1_3_3_205_1639
(Abgerufen am 18.04.2024).