Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo, der aus Furcht vor den stets zur Rebellion neigenden Großen nicht selbst einschreiten will (metuebat enim illos [principes] ... quos scimus etiam contra eum sepius rebellasse ), rät seinem Erzkanzler und Abt von Bobbio, Gerlannus, der sich wegen des von Bischof Wido von Piacenza und (dessen Bruder) Rainer entfremdeten Besitzes seiner Abtei (res aecclesiae Bobiensis abstractas habebant et iniuste suo iuri coniunctas ) bei ihm häufig beschwert hat (sepius interpellavit ... regem ), die (in der Abteikirche ruhenden) Gebeine des Hl. Columban aus dem Grab zu nehmen (corpus beati Columbani caute de tumulo levaret ) und anläßlich eines Hoftages nach Pavia zu transportieren (et quando ipse conloquium cum suis principibus ageret, Papie deferre ), um mit ihrer Hilfe die Großen zur Herausgabe der Klostergüter zu bewegen (ut videntes ipsum sacratissimum corpus ... sic ab illorum rapacitate cessarent ).

Überlieferung/Literatur

(Mirac. s. Columb. c. 8, ed. Bresslau , S. 1001f. Ausführliche Auszüge Cipolla , CD di Bobbio I, S. 296; französische Übersetzung Bougard , Relique, S. 59f. Vgl. Tosi , Trasferimento, S. 136.)

Kommentar

Mit der hier regestierten Nachricht beginnt eine ganze Reihe von Regesten, die auf dem Bericht der wohl um 950 von einem Zeitgenossen Hugos, einem Mönch des Klosters Bobbio, niedergeschriebenen Miracula s. Columbani beruhen (vgl. Bresslau , a.a.O., S. 994), die zu den bemerkenswertesten Quellen für die Regierungszeit Hugos zählen. Sicherer Terminus ante ist der gegen Ende der Miracula (Reg. 1580) genannte und als dies relationis bezeichnete 30. Juli, womit im Zusammenhang der Erzählung nur das Datum der Rückkehr der Gebeine des Heiligen nach Bobbio gemeint sein kann. Das dort nicht genannte Jahr läßt sich nur erschließen, wobei, vor allem wegen der Nennung des Erzkanzlers und Abts von Bobbio Gerlannus, nur die Jahre 929 oder 930 in Frage kommen (928 scheidet aus, weil sich Hugo im Sommer ins Burgundische begeben hatte: Reg. 1550). Für 929 spricht die Tatsache, daß Hugo im Juli diesen Jahres tatsächlich in Pavia bezeugt ist (das vorige Reg.), während wir über seinen Aufenthalt im Sommer 930 praktisch nichts wissen; vgl. Reg. 1602. Auch war der oben genannte Bruder des Bischofs Wido von Piacenza, Rainer, Graf von Piacenza (Hlawitschka , Franken, S. 249f.), 930 offensichtlich nicht mehr im Amt (Reg. 1601). Vgl. zur Datierung ausführlich Cipolla , CD di Bobbio I, S. 310; Schiaparelli , Ricerche V, S. 19f.; Tosi , a.a.O., S. 137; Bougard , Gerlanno, S. 432f. -- Die ganze in den Miracula erzählte Ereigniskette wird sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben; vgl. Tosi , a.a.O., S. 139ff. (mit einer Karte S. 138); Bougard , Relique; Nuvolone , Viaggiatori, S. 99-106 u. die Karte (nach Tosi , a.a.O.) auf Taf. 48. Die hier als erstes regestierte Nachricht von einer Unterredung zwischen Hugo und Gerlannus ist vielleicht schon in den Juni oder sogar noch früher zu datieren, doch werden aus praktischen Gründen alle aus den Miracula zu ziehenden Regesten zusammenhängend vor dem 30. Juli (929) eingeordnet. -- Zu Bischof Wido von Piacenza s. schon D 5 (Reg. 1500). -- Vgl. noch Buzzi , CD di Bobbio III, S. 74; Bresslau , a.a.O., S. 993; Hlawitschka , Franken, S. 249f.; Settia , Pavia carolingia, S. 92; Piazza , Bobbio, bes. S. 17-21; Bougard , Gerlanno.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1573, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0929-06-30_1_0_1_3_3_139_1573
(Abgerufen am 29.03.2024).