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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo bestätigt der (bischöflichen) Kirche von Parma (sancta Parmensis ecclesia ) auf Bitten des dortigen Bischofs "Hercard" (Aicard) nach dem Beispiel seiner kaiserlichen und königlichen Vorgänger seit den Tagen König Ratchis' die Abtei Berceto (abbatiam Sancti Remigii sitam in Bercedo ) und den Stadtbezirk von Parma mit allen öffentlichen Rechten und Zöllen (eiusdem Parme civitatis districtum ac omne ius publicum vel toloneum ) sowie alle übrigen Besitzungen, darunter Corte Regia und Prato Regio , und verleiht ihr die Immunität (sub immunitatis nostre defensione ) und das Inquisitionsrecht (per bone fidei homines ... iureiurando fiat inquisitio ). -- Gebetswunsch pro nostra incolumitate altissimum Dominum exorare . -- Pön 300 Pfund Gold. -- Siegelankündigung. -- Sigefredus canc. ad vicem Beati episcopi et archicanc. -- M. -- a. inc. 926, a. r. 1, Ind. 1. -- "Nichil aptius".

Überlieferung/Literatur

(Kopien: Rom, Arch. Vat., Arm. LXI, t. 28: Privil. eccl. Parmensis, 17. Jh., fol. 15r -17v , ohne Datierung (E) = Rom, Bibl. Vat., Cod. Barb. lat. 3222 (Nachlaß Ughelli ), 17. Jh., fol. 527r -529r ; Parma, Bibl. Reale Palatina, Cod. Parm. 426: Paolo Luigi Gozzi , Misc. storica t. I (a. 311-1199), 18. Jh., fol. 72r -73r , mit der Datierung (F). -- Drucke: Ughelli , Italia sacra II1 , Sp. 192-194 = II2 , Sp. 152-153, aus E (zu 924) = Bordoni , Thes. eccl. Parmensis, Privil. Nr. 6 S. 115-118 = Dumont , Corps universel dipl. I, S. 29 Nr. 45 (zu 926) = Affò , Storia di Parma I, Nr. 53 S. 334-335 (zu 926); Schiaparelli , I Diplomi di Ugo e di Lotario, Nr. 3 S. 10-14. Erstmals erwähnt von Angeli , Hist. di Parma, S. 62 (mit der Datierung). -- Vgl. Bethmann-Hollweg , Städtefreiheit, S. 90 Anm. 2, 107 Anm. 1.)

Kommentar

Die Indiktion führt auf 927, widerspricht aber Inkarnations- und Königsjahr. -- Die Überlieferung des Bistums Parma, dem um 900 eine Reihe hervorragender Bischöfe vorstanden, darunter der schon unter Kaiser Ludwig II. einflußreiche Wibodo (Regg. 183, 311 u.ö.), ist ausgesprochen ungünstig und zudem durch schwierige Fälschungsfragen belastet; vgl. Schiaparelli , Ricerche V, S. 207-215; Manaresi , Alle origini, S. 228-249; Schieffer , Vorbemerkung zu D Lo.I.40; Dilcher , Stadtkommune, S. 46f.; Schumann , Authority, S. 77ff.; neuerdings Guyotjeannin , Parme. Im vorliegenden Fall ist der Text nur in jüngeren Kopien überliefert, die unabhängig voneinander auf dieselbe, vor allem in der Datierung nur noch schwer lesbare Vorlage zurückgehen dürften. Eine Datierung findet sich nur in der Abschrift Gozzi s (F); allerdings wurden das Tagesdatum, das Inkarnationsjahr und der Ausstellort von Gozzi in zuvor freigelassene Lücken nachgetragen, sind also vielleicht nur frei ergänzt worden und können daher nicht wirklich für verbürgt gelten. -- Die Abtei Berceto am Monte Bardone an der Paßstraße über den Apennin war der Kirche von Parma bereits von König Karlmann 879 übertragen worden (Reg. 565), gleichfalls mit den übrigen hier in D 3 genannten Rechten und Besitzungen -- eine Schenkung, die Karl III. 885 (Reg. 745) bestätigt hat. Da auch diese beiden Urkunden nicht besser überliefert sind, ist der von Manaresi , a.a.O., breit ausgeführte Interpolationsverdacht, der sich vor allem auf die Übertragung des Stadtbezirks (districtum civitatis ) richtet, nicht völlig von der Hand zu weisen. Für eine Interpolation spricht vor allem auch die Tatsache, daß Rudolf II. in seiner im Original überlieferten Bestätigungsurkunde von 922 (Reg. 1374) nur die Abtei Berceto bestätigt, nicht aber den Stadtbezirk mit den übrigen Rechten und Besitzungen (dazu jetzt Guyotjeannin , Parme, S. 26f.). Entscheidend für den Stand der Diskussion ist, daß das Original von D O.I.239, das eine Schlüsselstellung unter den Parmesaner Urkunden einnimmt, mittlerweile (Sickel hatte noch nach Ughelli gedruckt) aufgefunden wurde: Neues Archiv 23, S. 129 (ed. Drei , Le carte parmensi I2 , Nr. 63); vgl. Kehr , Vorbem. zu D K.III.115; s. noch D H.II.71. Auch wenn also die eine oder andere Interpolation nicht auszuschließen ist, so ist die Authentizität unseres D 3 insgesamt doch nicht in Frage gestellt. Das Stück ist unabhängig von den VUU formuliert worden und gibt sich in allen formelhaften Teilen kanzleigerecht. NU ist eine Urkunde Hugos für den Nachfolger des Aicard, den hier noch als Kanzler Hugos begegnenden Sigefred (D 25 = Reg. 1602), der auch D 2 vom Vortag rekognosziert hat und noch 926 Bischof von Parma wurde (Reg. 1499). D 25 lehnt sich eng an den Wortlaut unseres D 3 an, ist aber auch nicht besser überliefert. -- Zu Aicard von Parma (920-926), für den schon Berengar I. mehrfach geurkundet hat und der von Rudolf II. mit dem Titel eines summus auricularius geehrt wurde, vgl. Keller , Struktur, S. 212; s. bes. Reg. 1355 u. 1422. Daß hier in D 3 ausnahmsweise kein Intervenient angeführt ist, spricht für die herausragende Stellung Aicards auch unter Hugo. Weitere Lebenszeugnisse über ihn liegen indes nicht vor; vgl. Pelicelli , Vescovi I, S. 75-81. -- Corte Regia , innerhalb Parmas oder in seiner Nähe zu suchen, ist nicht zu identifizieren. Prato Regio lag nordöstlich der Stadt; vgl. Guyotjeannin , Parme, S. 26f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1493, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0926-09-04_1_0_1_3_3_59_1493
(Abgerufen am 29.03.2024).