RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Berengar (von Friaul) kehrt nach Italien zurück (?).

Überlieferung/Literatur

Zu erschließen aus der Charta seiner Mutter Gisela von 870 April 2, Cysoing, ed. De Coussemaker, Cartulaire de Cysoing, Nr. 4 S. 8-9.

Kommentar

Da Berengar in dieser Charta, in der Gisela zusammen mit ihrem Sohn Rudolf dem Kloster Cysoing genannte Güter bestätigt, im Unterschied zu jener von 868 (Reg. 797) nicht mehr genannt wird, läßt sich vermuten - immer unter der Voraussetzung, daß er damals tatsächlich sein Erbe im Niederrheingebiet angetreten hat (vgl. Reg. 797) -, daß er damals bereits wieder nach Italien zurückgekehrt ist; vgl. Hirsch, Erhebung, S. 72f., 93; Arnaldi, Berengario I, S. 2. Diese Vermutung wird dadurch noch erhärtet, daß der dritte Sohn der Gisela, der in der zitierten Charta von 868 (Reg. 797) gleichfalls genannte Adelhard, die Urkunde des Jahres 870 als Zeuge mit unterschreibt. Möglicherweise bestand aber auch keine rechtliche Notwendigkeit für eine Zustimmung Berengars zu der von seiner Mutter verfügten Bestätigungsurkunde. Da Berengars weiterer Bruder Unroch noch 872 als Markgraf von Friaul bezeugt ist (vgl. Reg. 799), kann Berengar, falls er tatsächlich schon 868/69 nach Italien zurückgekehrt ist, dort zumindest noch nicht im Amt Unrochs nachgefolgt sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. 798, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0868-05-00_1_0_1_3_2_798_798
(Abgerufen am 29.03.2024).