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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Lothar (I.) läßt seinen Hörigen Adalbald durch Schatzwurf nach salischem Recht frei und bestätigt seinen Besitz zu freiem Eigen.

Überlieferung/Literatur

D Lo.I.74 ( M2 1103).

Kommentar

Die Überlieferung des Originals im Kapitelarchiv von Arezzo macht es wahrscheinlich, daß Adalbald oder sein ungenannter Fürsprecher zu jener Gruppe italischer Getreuer Lothars I. gehörte, die sich damals am Hofe Lothars I. in Aachen aufgehalten haben muß; vgl. Regg. 10-11. Zwei Monate später hat Lothar in Remiremont gleich zweimal für das Bistum Arezzo geurkundet; vgl. Regg. 16-17.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-06-11_1_0_1_3_1_4222_12
(Abgerufen am 23.04.2024).