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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl ist anwesend (?) auf der von ihm einberufenen Synode westfränkischer Bischöfe.

Überlieferung/Literatur

MGH Conc. III, Nr. 13 S. 140-149; Josephus, Historia translationis, c. 3, Sp. 894.

Kommentar

Das schlecht bezeugte Itinerar Karls läßt ein Urteil über seine Anwesenheit nicht zu; auch der Aufenthaltsort zu Weihnachten ist nicht sicher belegt (vgl. Reg. 551). Daß Karl die Synode einberufen hatte, erwähnt der Autor der Translatio Ragnoberti et Zenonis. -- Die Datierung der Synode kann sich auf eine dort ausgestellte Synodalurkunde für das Kloster Corbie stützen, die als Inkarnationsjahr 846 und als Indiktion 10 nennt; danach kommt (bei einem Jahresanfang am 25. 12.) nur ein Datum zwischen 1. oder 25. 9. und 25. 12. 846 in Frage; die Datierung wird gestützt durch die Tatsache, daß Bischof Baltfrid von Bayeux, dessen Suspendierung vom Amt die Synode aufhob, wegen Teilnahme an der Synode zu Weihnachten abwesend von seinem Sitz Bayeux war (Reg. 548). Die Synode begann demnach vor Weihnachten, wurde möglicherweise aber bis Ende Dezember oder Anfang Januar fortgesetzt; vgl. Hartmann, MGH Conc. III, S. 140; Ders., Die Synoden, S. 217f. („Herbst 846 oder Frühjahr 847“ ); genauer Goetting, Die Hildesheimer Bischöfe, S. 76f. („Ende Dezember bis Anfang Januar“ ). -- Thema der Synode war neben den Angelegenheiten von Corbie und Bischof Baltfrid vor allem die Gültigkeit von Hinkmars Wahl zum Erzbischof von Reims; siehe auch Reg. 550.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 549, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0846-12-00_1_0_1_2_1_549_549
(Abgerufen am 20.04.2024).