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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl erläßt ein Kapitular, das die 19 auf der Reichsversammlung (Reg. 528) akzeptierten Kanones von Meaux-Paris als königliches Gesetz verkündet.

Überlieferung/Literatur

MGH Capit. II, Nr. 257 S. 260-262. -- D Ka. II. 86.

Kommentar

Zu Datum und Vorgeschichte des Kapitulars siehe Reg. 528. Die akzeptierten und als Gesetz verkündeten Kapitel sind nur durch Rubriken bekannt; ein Teil der Handschriften fügte bei 16 dieser Rubriken jedoch den Text der entsprechenden Kanones hinzu, Lot / Halphen, S. 162, zufolge ein Versuch, die in Épernay verabschiedeten Kanones auch im Wortlaut wiederzugeben; vgl. Hartmann, MGH Conc. III, S. 66; Mordek, Bibliotheca capitularium, S. 65f. Die genaue Identifizierung der in Épernay verabschiedeten Kapitel ist nicht immer möglich; Vorschläge, welche Kanones von Meaux-Paris gemeint sind, machten Krause, MGH Capit. II, S. 261f.; Lot / Halphen, S. 162-165, De Clercq, La législation II, S. 119f.; Krah, Die Entstehung, S. 292f. Zur Tendenz der Beschlüsse und zur Bewertung siehe die zu Reg. 528 zitierte Literatur.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 529, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0846-06-00_2_0_1_2_1_529_529
(Abgerufen am 28.03.2024).