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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl bestätigt auf Bitten Radulfs, Erzbischof von Bourges (Rodulfus Bituricensis ecclesie venerabilis archiepiscopus), dem kleinen, von Bourges abhängigen Kloster Dèvre (monasteriolum memorate ecclesie sue vocabulo Dovero) den Besitz, den der Erzbischof den Mönchen des Klosters und ihrem Abt Aimerico geschenkt hatte, gewährt ebenfalls auf Bitten Radulfs Schutz und Immunität mit Introitusverbot für den ihnen von Radulf oder seinen Vorgängern zugewiesenen Besitz (res ... a venerando pontifice Rodulfo vel eius antecessoribus ad eorum stipendia deputatas), nämlich zwei (genannte) Villen und Besitz in einer weiteren, 23 Mansen in verschiedenen (genannten) Orten und verschiedenen weiteren Besitz, bestimmt die Abgaben aus dem Besitz für den Unterhalt der Mönche (stipendia monachorum) und die Armenfürsorge (alimonia pauperum), verbietet eine Minderung des Besitzes durch Radulfs Nachfolger und gewährt schließlich gemäß der Regel des hl. Benedikt und unter Zustimmung ihres Bischofs das Recht der freien Abtswahl. -- Gebetswunsch pro nobis coniuge proleque nostra ac stabilitate totius regni a Deo nobis conlati. -- Ionas diac. -- M (aus Kopie). -- Ohne Datierung. -- „Si peticionibus“ .

Überlieferung/Literatur

Kopien: Paris, BnF, Ms. lat. 9865, Chartular des Klosters Vierzon, fol. 2v-3v, Abschrift 12. Jh. (nach 1155), mit Nachzeichn. des M (C); Paris, BnF, Coll. Duchesne 22, fol. 315r-v, Abschrift Duchesne 17. Jh., aus C (E). -- Drucke: Mabillon, Acta sanctorum O.S.B. VI, S. 158f., aus einer Kopie von C durch Estiennot; Bouquet VIII, Nr. 25 S. 447f., „circa an. 843“ ; AA SS, Iunii t. V, S. 105; D Ka. II. 42. -- Übers. ins Frz.: Toulgoët-Tréanna, Histoire de Vierzon, S. 26-28, aus C und Bouquet (Auszug). -- Reg.: Bréquigny I, S. 211 (zu 843).

Kommentar

Wohl überlieferungsbedingt fehlen Datum und Actum; für die Einordnung zu Mai 844 sprechen laut Tessier, Les chartes du monastère de Dèvre, und Ders., Vorbemerkung zu D 42, folgende Gründe: Der Notar Jonas erscheint nicht als notarius (so zuletzt in D 30 von 843 Dezember 27), sondern als diaconus (so zuerst sicher in D 33 von 844 April 5); Terminus post quem wäre also der 27. 12. 843. Die Urkunde könne schwerlich nach 845 Juni, dem Zeitpunkt der Einigung zwischen Pippin II. von Aquitanien und Karl, entstanden sei, da Erzbischof Radulf von Bourges nach der Anerkennung der Rechte Pippins über Aquitanien durch Karl nicht mehr bei Karl als Petent für ein Kloster auf aquitanischem Gebiet aufgetreten wäre. Im Chartular von Vierzon folgen auf D 40 drei Fälschungen, die Ionas diaconus als Rekognoszenten anführen, deren korrekt wiedergegebene Signumzeilen auf Karl weisen und die mense maio ausgestellt wurden; Tessier folgert daraus, der Fälscher habe das echte D 42 für Dèvre als Vorlage benutzt, das somit im Mai ausgestellt worden sei; er datiert es auf 844, da dies dem überlieferten Wieder-Gründungsjahr des Klosters 843 am nächsten komme. Denkbar wäre -- innerhalb von Tessiers im übrigen überzeugender Argumentation -- auch eine Ausstellung ein Jahr später, im Mai 845; im Juni trafen sich Karl und Pippin offenbar unter Mitwirkung Radulfs von Bourges in Fleury; vgl. D 89 und Nelson, Charles the Bald, S. 143; vgl. auch D 275. Tessiers Datierung von D 42 schließt sich Nelson, Charles the Bald, S. 140, an. -- Zum vermutlichen Ausstellort und zur Ausstellung während der Belagerung von Toulouse siehe Reg. 409. -- Überliefert ist D 42 nur im Chartular von Vierzon aus dem 12. Jh., das zahlreiche Fälschungen aus dem Ende des 11. Jh. enthält; dazu Tessier, Vorbemerkung, sowie Ders., Les chartes du monastère de Dèvre. Tessier hält die Urkunde für echt, schließt aber Interpolationen, möglicherweise umfangreicher Art, in der Besitzliste nicht aus. Die Arenga (Hausmann / Gawlik, Nr. 3356) ist sonst nicht belegt. Das Fehlen der korrekten Rekognition ist wohl der Überlieferung anzulasten; die nicht kanzleigemäße Formulierung Ionas diaconus scripsit erklärt Tessier durch die Gewohnheit des Kopisten, der üblicherweise Privaturkunden abgeschrieben habe. Zu Jonas siehe Reg. 139. -- Das Kloster Dèvre, heute La Prieuré, dép. Cher, arr. Bourges, con Gracay, cne Saint-Georges-sur-la-Prée, für das Karl nur hier urkundet, ist zur Zeit der Ausstellung der Urkunde ein kleines, von Bourges abhängiges, in der Urkunde wechselnd als monasteriolum und cella oder cellula bezeichnetes Haus. Vor 840 gegründet -- die Urkunde spricht von den Vorgängern des Radulf, der zwischen 840 Juli 30 und 841 Januar Erzbischof wurde --, erlangt es in der zweiten Hälfte des 9. Jh. größere Bedeutung; im 10. Jh. kehrt sich das Verhältnis zwischen Dèvre und der von ihm abhängigen Zelle Vierzon um, und Dèvre wird Vierzon untergeordnet. Zu Dèvre und Vierzon vgl. noch Font-Réaulx, Les restaurations de Raoul; Ders., Dèvre et Vierzon; Toulgoet-Tréanna, Histoire de Vierzon. -- Radulf, Erzbischof von Bourges (840/1-866), 840 von Pippin II. von Aquitanien als fidelis bezeichnet (D P. II. 50), war im Herbst 843 Teilnehmer der Synode von Germigny (MGH Conc. III, S. 5 Z. 25; vgl. Reg. 391). Vgl. zu ihm Kaiser, Bischofsherrschaft, S. 525 m. Anm. 322; Martindale, The nun Immena. -- Zu den 14 genannten Orten, deren Identifizierung zumeist schwierig oder nicht möglich ist, vgl. Tessier, Les chartes du monastère de Dèvre, S. 25 m. Anm. 1; sie liegen bis auf einen, der eventuell zum dép. Indre gehört, alle im heutigen dép. Cher, arr. Bourges. -- Vgl. noch Tessier II, Additions et corrections, S. 669 (Druckfehlerkorrektur).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 420, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0844-05-00_3_0_1_2_1_420_420
(Abgerufen am 24.04.2024).