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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl bestimmt seinen Kämmerer Vivian als Nachfolger Adalhards zum Abt von Saint-Martin zu Tours.

Kommentar

Der zuletzt im Februar 843 (Reg. 357) und im Herbst desselben Jahes auf der Synode von Germigny (MGH Conc. III, Nr. 1, S. 6 Z. 20; vgl. Reg. 391) sicher als Abt von Saint-Martin belegte Adalhard (der Seneschall), der das Amt wohl auch im Dezember 843 noch innehatte (vgl. Regg. 400f.), muß vor dem 5. Januar 845 (DD 61-63) sein Amt aufgegeben haben oder abgesetzt worden sein. Der Name des Abts von Saint-Martin wird auffälligerweise in DD 61 und 62 nicht genannt; aus dem am gleichen Tag ausgestellten D 63 läßt sich aber folgern, daß Vivian Abt war, obwohl er auch hier nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet wird, während er in D 80 vom Dezember 845 (Reg. 511) rector genannt wird. -- Nachdem die frühere Annahme, Adalhard sei bereits zum Jahreswechsel 843 / 844 durch Vivian ersetzt worden, durch Werners Datierung von D 60 (und in seiner Folge DD 61-63) auf 844 / 845 (statt auf 843 / 844) widerlegt worden war, wird Adalhards Ablösung im Rahmen der Neuorganisation der Loireverteidigung durch Karl gesehen und eher dem Herbst 844 bzw. der Jahreswende 844 / 845 zugewiesen. Zuletzt genannt in diesen Jahren (vor 849, s.u.) wird Adalhard in einem wohl im September 844 nach dem Aquitanienzug verfaßten Schreiben des Lupus von Ferrières an den Erzkanzler Ludwig, in dem Lupus vom Versprechen Adalhards berichtet, sich für die Sache von Saint-Josse einzusetzen; hier wird Adalhard als magnus bezeichnet, und es wird ihm großer Einfluß auf den König zugeschrieben (ne quis apud regum nobis aliquid nocere posset in omnibus provisurus; Lupus, Epp., ed. Dümmler, Nr. 92 S. 82; ed. Levillain, Nr. 36 S. 158). Danach liegen für ihn längere Zeit hindurch keine Nachrichten vor; zu unbekanntem Zeitpunkt vor 849 und aus unbekannten Gründen wechselte er zu Lothar I.; 849 ist er als Laienabt von Echternach belegt. -- Daß Adalhard bei der Aufgabe der Abtswürde in Saint-Martin diejenige von Saint-Quentin übernahm, als Nachfolger des in der Schlacht bei Angoulême (Reg. 429) gefallenen Hugo, ist eine Vermutung, die sich auf keine Quelle stützen kann; vgl. Werner, Untersuchungen 18 (1958), S. 274f. Anm. 89; Kienast, Die fränkische Vasallität, S. 364 Anm. 1265. Erst zu 863 ist ein Adalhard, dessen Identität jedoch umstritten ist, als Abt von Saint-Quentin belegt (D 251). -- Daß Adalhard das Reich Karls bereits 844 nach der Schlacht bei Angoulême verließ, nimmt Nelson, Charles the Bald, S. 142, an, unter Hinweis auf das Fehlen jeglicher Anzeichen dafür, daß er zwischen 844 und 861 im Westfrankenreich ansässig war. Allerdings fehlen auch jegliche Indizien für einen Aufenthalt im Reich Lothars I. vor dem Jahr 849; danach gibt es sie in dichter Folge. -- Zu Vivian siehe Reg. 356; unklar ist, ob er sein Kämmereramt beibehielt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 452, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-09-05_1_0_1_2_1_452_452
(Abgerufen am 24.04.2024).