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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Geburt des ersten Kindes (Judiths?) aus der Ehe zwischen Karl und Ermentrud.

Kommentar

Allgemein wird Judith als erstes Kind Karls angesehen, und der Zeitpunkt ihrer Geburt wird daraus erschlossen, daß sie bei ihrer Eheschließung am 1. Oktober 856 wenigstens das dafür nötige kanonische Mindestalter von 12 Jahren erreicht haben mußte (Brandenburg, Die Nachkommen, S. 86; Sproemberg, Judith, S. 58); daraus und aus dem Zeitpunkt der Eheschließung zwischen Karl und Ermentrud (842 Dezember 13/14, Reg. 341) folgt ein Geburtstermin zwischen etwa September 843 und Oktober 844. -- Die Nachricht wird an dieser Stelle eingereiht, da in D 30 erstmals sicher und von dann an regelmäßig die Nachkommenschaft Karls im Gebetswunsch erwähnt wird (DD 31, 32, 37, 38 usw.). Zwar wird die Nachkommenschaft auch in D 12 erwähnt, die Urkunde ist in der vorliegenden Form jedoch dem Jahr 859 zuzuweisen; vgl. Reg. 331. D 22, dessen Gebetswunsch ebenfalls Nachkommen erwähnt, ist nicht zweifelsfrei zu datieren. In allen früheren Urkunden mit Gebetswunsch (DD 2, 3, 4, 9, 14, 18, 21, 23, 25) fehlt der Hinweis auf Kinder. Es ist also davon auszugehen, daß in der Zeit zwischen September und Dezember 843 tatsächlich das erste Kind geboren wurde. Zu Recht weist jedoch Sproemberg, Judith, S. 58 Anm. 8, darauf hin, daß die Reihenfolge der Kinder Karls und Ermentruds nicht sicher ist; Marchal, De la fuite, S. 242, hält Karlmann für das erstgeborene, Judith für das zweitgeborene Kind. Durchaus möglich wäre, daß Karlmann Ende 843, Judith Ende 844 geboren wurden. -- Zu Judith vgl. Brandenburg, Die Nachkommen, Taf. 1 S. 1, und S. 86; Sproemberg, Judith; Stafford, Charles the Bald.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 399, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-09-00_2_0_1_2_1_399_399
(Abgerufen am 29.03.2024).