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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl überträgt Gilbuinus zum Kirchengut des Bistums Reims gehörende Besitzungen zu Lehen.

Überlieferung/Literatur

Deperditum?; erwähnt in D Ka. II. 75.

Kommentar

Zur Vergabe von Reimser Kirchengut an verdiente Getreue Karls und zur zeitlichen Einordnung siehe Reg. 372. Der Empfänger ist weiter nicht bekannt und wird nur erwähnt bei Werner, Untersuchungen (1959), S. 157; Kienast, Die fränkische Vasallität, S. 369 Anm. 1285.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 387, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-08-00_18_0_1_2_1_387_387
(Abgerufen am 28.03.2024).