RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1
Sie sehen den Datensatz 385 von insgesamt 610.
Karl überträgt Goderamnus zum Kirchengut des Bistums Reims gehörende Besitzungen zu Lehen.
Überlieferung/Literatur
Deperditum?; erwähnt in D Ka. II. 75.
Kommentar
Zur Vergabe von Reimser Kirchengut an verdiente Getreue Karls und zur zeitlichen Einordnung siehe Reg. 372. Der Empfänger ist weiter nicht bekannt und wird nur erwähnt bei Werner, Untersuchungen (1959), S. 157; Kienast, Die fränkische Vasallität, S. 369 Anm. 1285.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,2,1 n. 385, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-08-00_16_0_1_2_1_385_385
(Abgerufen am 25.04.2024).