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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl hält sich gemeinsam mit Ludwig (d. Dt.) längere Zeit hindurch (diutius immorantibus, Ann. Bertiniani) in Worms auf, während vom 19. bis 24. Oktober in Koblenz die Unterhändler zur Beratung über die Reichsteilung zusammentreffen, wobei Lothars (I.) Leute links, Karls und Ludwigs Leute rechts des Rheins Lager beziehen, sich aber in der Kirche St. Kastor zu den Verhandlungen einfinden; eine Teilung stellt sich als unmöglich heraus, da Lothar den Boten Karls und Ludwigs den Zutritt zu seinem Reich verwehrt hat und so niemand genaue Kenntnisse des gesamten Reiches besitzt, da auch die Bischöfe in ihrer Beratung zu keiner Einigung gelangen, sondern Lothars Partei für eine sofortige Teilung votiert, die Partei Karls und Ludwigs jedoch für die Verlängerung des Waffenstillstands und die Sammlung und Aufzeichnung von Erkenntnissen über das ganze Reich; da eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird ein Frieden bis zum 5. November und die Einholung der Ansichten der Könige beschlossen.

Überlieferung/Literatur

Ann. Bertiniani, ad a. 842, ed. Grat, S. 43; Nithard IV, c. 5, ed. Lauer, S. 134-136; vgl. Ann. Fuldenses, ad a. 842, ed. Kurze, S. 34; Ann. Xantenses, ad a. 843, ed. Simson, S. 13. -- Vgl. BM2 1093c, 1372e.

Kommentar

Nur vermuten kann man, daß Karls und Ludwigs Aufenthaltsort in Worms die dortige Pfalz war; zu Worms siehe Reg. 288. -- Karls länger andauernden Aufenthalt und den Austausch von Gesandtschaften mit Lothar I. betonen die Ann. Bertiniani, die dann jedoch die Verhandlungen von Koblenz und Diedenhofen (Reg. 340) und deren Ergebnisse mit wenigen Worten zusammenfassen. Der genaue Ablauf der Verhandlungen ergibt sich aus Nithard, der auch den 19. Oktober als Beginn der Gespräche und den 5. November als Tag des Ablaufs der Friedensvereinbarung nennt; zum Ende der Verhandlungen, wohl dem 24. Oktober, und Datum des schweren Erdbebens im Westfrankenreich, vgl. BM2 1093c; Lot / Halphen, S. 59 Anm. 3; Lauer, a.a.O., S. 138f. Anm. 3. Auf die zentrale Bedeutung des Lothar-Reiches für die Teilung weist Clavadetscher, Das churrätische Reichsgutsurbar, S. 49-52, hin. -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 50-52; Dümmler, Geschichte I, S. 186f., 200 Anm. 2; Lot / Halphen, S. 58f.; Voss, Herrschertreffen, S. 44; Nelson, Charles the Bald, S. 126; Krah, Die Entstehung, S. 165.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 337, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-10-00_2_0_1_2_1_337_337
(Abgerufen am 20.04.2024).