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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl, Ludwig (d. Dt.) und Lothar (I.) treffen erneut zusammen, beschließen nach mühseliger Verhandlung (et id aegre, vix tamen effectum est, Nithard), sich jeder in seinem Reich friedlich aufzuhalten bis zu einem erneuten Treffen am 1. Oktober, bei dem in Metz für jeden der drei Könige 40 ausgewählte Große eine Beschreibung des Reiches vornehmen sollen, damit danach umso besser geteilt werden kann.

Originaldatierung:
(in crastinum)

Überlieferung/Literatur

Nithard IV, c. 4, ed. Lauer, S. 130 und 132; Ann. Bertiniani, ad a. 842, ed. Grat, S. 42; Ann. Fuldenses, ad a. 842, ed. Kurze, S. 33; vgl. Ado von Vienne, Chronicon, ed. Pertz, S. 17-19; Ann. Xantenses, ad a. 842, ed. Simson, S. 13; Sigebert von Gembloux, Chronica, ad a. 843, ed. Bethmann, S. 339. -- Vgl. BM2 1091m, 1372b.

Kommentar

Zu Ort und Datum der erneuten Zusammenkunft siehe Reg. 323. -- Die in der Verhandlung erzielten Übereinkünfte gehen vollständig erst aus den späteren Ereignissen hervor. Nithard referiert als Ergebnis der Verhandlungen von Ansilla zunächst (S. 130) nur die Einigung der Brüder, Frieden zu halten, und den 1. Oktober als den für das erneute Treffen vereinbarten Termin, nennt aber weder den Ort des Treffens noch genaue Modalitäten. Aus seinem Bericht zu September / Oktober des Jahres (S. 132) wird jedoch klar, was außerdem vereinbart worden sein muß: 40 Große jeder Partei, also insgesamt 120, sollten am 1. Oktober in Metz über die Reichsteilung verhandeln; währenddessen wollten sich Karl und Ludwig in Worms, Lothar I. an uns unbekanntem Ort aufhalten, jedenfalls aber nicht in Metz oder seiner unmittelbaren Nähe. Den Termin 1. Oktober, den Ort Metz und die Absicht, Einzelheiten der Reichsteilung zu verhandeln, nennen auch die Ann. Bertiniani; die Ann. Fuldenses liefern die Information zur Wahl von 40 Großen jeder Partei (XL ex primoribus electi; ähnlich auch Sigebert von Gembloux), die eine genaue Beschreibung des Reiches (regnum aequaliter describerent) als Vorbereitung der Teilung vornehmen sollten (quo facilius postmodum inter eos pari sorte divideretur). -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 47; Dümmler, Geschichte I, S. 183; Lot / Halphen, S. 56 m. Anm. 2; Voss, Herrschertreffen, S. 118, 138; Krah, Die Entstehung, S. 162.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 324, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-06-16_1_0_1_2_1_324_324
(Abgerufen am 20.04.2024).