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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Während Karl und Ludwig (d. Dt.) die Rückkehr ihrer Gesandten Konrad, Cobbo, Adalhard und anderer in Mellecey erwarten, verhandeln diese mit Lothar (I.), der sich unzufrieden mit dem Angebot der Brüder zeigt, da die Teile nicht gleich seien (quia equa portio non esset, Nithard) und er aus seinem Anteil seine Getreuen nicht für ihre Verluste entschädigen könne; die Gesandten erweitern daraufhin Lothars Teil bis zum Kohlenwald und schwören, daß, falls Lothar dies zu einem allen gleichermaßen zusagenden Termin akzeptieren wolle, seine Brüder das ganze Reich mit Ausnahme Italiens, Bayerns und Aquitaniens (regnum omne absque Langobardia, Baioraria et Aquitania) in drei Teile teilen würden, unter denen er eines frei wählen könne, das ihm dann zeitlebens unter der Bedingung gehören solle, daß auch für die anderen Teile gleiches gelte; das seien sie bereit zu beschwören, wenn er ihnen sonst nicht glauben wolle; und auch Lothar schwört, daß er so handeln werde, sofern seine Brüder ausführen, was ihre Gesandten beschworen haben.

Überlieferung/Literatur

Nithard IV, c. 3, ed. Lauer, S. 128/130; vgl. Ann. Bertiniani, ad a. 842, ed. Grat, S. 41; Ann. Fuldenses, ad a. 842, ed. Kurze, S. 33. -- Vgl. BM2 1091i, 1371f.

Kommentar

Zur unterschiedlichen Ausführlichkeit der Quellen siehe Reg. 315, zu den Gesandten Reg. 320. -- Bereits während der Beratungen Karls und Ludwigs d. Dt. mit ihren Großen hatte es Differenzen über den Lothar I. zustehenden Anteil gegeben; vgl. Reg. 320; die Gesandten bei Lothar gehörten offensichtlich einer konzilianteren Gruppe an. Ihr Verhalten wird von Nithard scharf getadelt (ignoro qua fraude decepti); vgl. dazu Nelson, Public histories, S. 276-279; Krah, Die Entstehung, S. 158. -- Vgl. noch Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 43, 46; Dümmler, Geschichte I, S. 182; Lot / Halphen, S. 55f.; Cram, S. 24f.; Nelson, Charles the Bald, S. 125.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 321, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-05-00_9_0_1_2_1_321_321
(Abgerufen am 19.04.2024).