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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl und Ludwig (d. Dt.) erfahren, daß Lothar (I.) auf die Nachricht von ihrer Moselüberschreitung zunächst am 19. März (Ann. Fuldenses) Sinzig, dann eilig sein Reich und seinen Sitz (Aachen?) (et regno et sede, Nithard) verlassen hat und mit wenigen Anhängern an die Ufer der Rhône geflohen ist, ziehen daraufhin Richtung Aachen und verwüsten auf ihrem Zug Ribuarien (omnia regione Ripuariorum, Ann. Xantenses).

Überlieferung/Literatur

Nithard III, c. 7, und IV, c. 1, ed. Lauer, S. 114/116; Ann. Xantenses, ad a. 842, ed. Simson, S. 12; Ann. Bertiniani, ad a. 842, ed. Grat, S. 41; Ann. Fuldenses, ad a. 842, ed. Kurze, S. 33. -- Vgl. BM2 1091c,d, 1370k,l.

Kommentar

Der Moselübertritt gilt bereits Nithard als (kampflos erreichter) Sieg Karls und Ludwigs über Lothar; Nithard schließt damit sein drittes Buch. -- Lothar hatte die Nachricht vom Übergang über die Mosel in Sinzig erhalten, war dem Bericht der Ann. Bertiniani zufolge zunächst nach Aachen geflohen und von dort unter Mitnahme zahlreicher Wertgegenstände aus der Pfalzkapelle und dem königlichen Schatz Richtung Châlons (-en-Champagne) weitergezogen; den von Karl d. Gr. ererbten astronomischen Tisch aus Silber hatte er zerschneiden und unter seine Männer aufteilen lassen; eine immer größere Menge seiner Anhänger fiel jedoch von ihm ab; vgl. BM2 1091c-e. -- Karl und Ludwig zogen erst nach dem Erhalt der sicheren Nachricht, daß Lothar Aachen und sein Reich verlassen habe, ihrerseits nach Aachen. -- Die Ann. Xantenses führen Lothars Niederlage auf Verrat zurück (a suis deceptus est); Ähnliches deuten die Ann. Fuldenses an, die außerdem berichten, daß sich das Gerücht verbreitete, Lothar sei nach Italien geflohen. -- Von der Verwüstung Ribuariens durch die Heere Karls und Ludwigs berichten nur die Ann. Xantenses; zu Ribuarien siehe Reg. 61. -- Zur Sache vgl. noch Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 40; Dümmler, Geschichte I, S. 174f.; Lot / Halphen, S. 51f.; Nelson, Charles the Bald, S. 123f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-03-19_1_0_1_2_1_299_299
(Abgerufen am 20.04.2024).