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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl und Ludwig (d. Dt.) erwarten die Rückkehr ihrer Gesandten und die Ankunft Karlmanns (des Sohns Ludwigs d. Dt.), der mit einem Heer naht, im Gebiet zwischen Worms und Mainz; während dieser Zeit leben und essen sie gemeinsam (convivia erant illis poene assidua ..., una domus erat illis convivii et una somnii) und veranstalten zur Ertüchtigung Reiterspiele (ludos etiam hoc ordine sepe causa exercitii frequentabant); es kommt aber auch zu Plünderungen im Wormsgau (Ann. Xantenses).

Überlieferung/Literatur

Nithard III, c. 6, ed. Lauer, S. 110/112; Ann. Xantenses, ad a. 842, ed. Simson, S. 12. -- Vgl. BM2 1370f.

Kommentar

Von Worms aus, wo Karl noch am 24. Februar bezeugt ist (D 9), zogen beide Könige mit ihren beiden Heeren offenbar in langsamem Tempo Richtung Mainz, wo Karlmann mit seinen Truppen auf sie traf (Reg. 293) und von wo aus am 17. März der Aufbruch nach Koblenz erfolgte (Reg. 296); der Aufenthalt ist also Ende Februar oder Anfang März anzusetzen. -- Nithard schiebt an dieser Stelle außer der Schilderung des harmonischen Zusammenlebens der Brüder und der zwischen den Heeren veranstalteten Reiterwettbewerbe auch eine längere vergleichende Charakteristik der beiden Brüder ein. -- Es ist nicht ausgeschlossen, aber doch wenig wahrscheinlich, daß das gemeinsame Wohnen unter einem Dach und die gemeinschaftlich eingenommenen Mähler wie die Reiterspiele bereits in Straßburg stattfanden, als Teil des Zeremoniells des Vertragsabschlusses, wie Krah, Die Entstehung, S. 137f., annimmt; der Aufbruch aus Straßburg war relativ rasch erfolgt, während die Könige jetzt längere Zeit am Ort verweilten. -- Zur Bedeutung des gemeinschaftlichen Mahles Althoff, Der friedensstiftende Charakter, S. 15f. -- Nithard zufolge waren Sachsen, Wasconier (Gascogner), Austrasier und Bretonen beteiligt; dazu bereits, eher skeptisch, Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 39f.; Dümmler, Geschichte I, S. 173; zu den Bretonen in Karls Heer aber auch Guillotel, Le temps des rois, S. 258; Smith, Province and empire, S. 93. -- Vgl. noch BM2 1091b; Lot / Halphen, S. 50; Schneider, Brüdergemeine, S. 140; Nelson, Charles the Bald, S. 123.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 292, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-02-00_4_0_1_2_1_292_292
(Abgerufen am 29.03.2024).