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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl läßt Lothar (I.) auf seine Botschaft (Reg. 259) antworten, er wolle weder das mit seinem Bruder (Ludwig d. Dt.) unter dem Druck der Umstände geschlossene Bündnis (foedus quod cum fratre suo, necessitate coactus, inierat) (Reg. 215) brechen noch das Reich (regnum) zwischen Maas und Seine aufgeben, das ihm sein Vater (Ludwig d. Fr.) gegeben habe, zumal ein großer Teil des Adels (tanta nobilitas) aus diesem Gebiet ihm nachgefolgt sei und dessen Treue nicht getäuscht werden dürfe; er (Karl) schlage ihm (Lothar) stattdessen angesichts des herannahenden Winters vor, sich zunächst mit den ihnen vom Vater zugeteilten honores zu bescheiden und im Frühjahr erneut zusammenzutreffen, sei es mit wenigen Leuten, sei es mit dem ganzen Gefolge, und dann, sollte keine Einigkeit zu erzielen sein, die Waffen entscheiden zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Nithard III, c. 3, ed. Lauer, S. 94/96. -- Vgl. BM2 1088c, 1370b.

Kommentar

Aus dieser Antwort auf Lothars Friedensangebot schließt Krah, Die Entstehung, S. 123, daß Ludwig d. Dt. in Reaktion auf Karls Hilfeersuchen vom September (Reg. 253) bereits seine Hilfe in Aussicht gestellt hatte; vgl. dazu auch Schneider, Brüdergemeine, S. 138. -- Nithard zufolge antwortete Lothar wie gewöhnlich nicht, sondern brach von Saint-Denis aus Richtung Sens auf, um dem von Aquitanien herankommenden Pippin II. entgegenzuziehen (Nithard, ebd., S. 96; vgl. auch Ann. Bertiniani, ad a. 841, ed. Grat, S. 40). Er muß etwa am 20. Oktober aufgebrochen sein, da er am 21. im rund 25 km von Saint-Denis entfernten Bonneuil (D Lo. I. 64) für das Kloster Saint-Maur-des-Fossés urkundete, das er laut Urkundentext kurz zuvor besucht hatte. Schieffer, Vorbemerkung zu D Lo. I. 64, nimmt an, daß dieser Besuch während Lothars Aufenthalt bei Saint-Denis erfolgte und Handlung und Beurkundung von D Lo. I. 64 auseinanderfallen; Lothar hätte das nur rund 5 km von Bonneuil entfernt liegende Kloster aber auch auf dem Weg nach Bonneuil aufsuchen können. -- Saint-Maur-des-Fossés hatte kurz zuvor ein Schutz- und Immunitätsprivileg von Karl erhalten (Reg. 247). -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 34; Dümmler, Geschichte I, S. 169; Lot / Halphen, S. 45; Cram, S. 23; Krah, Die Entstehung, S. 123f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 260, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0841-10-19_1_0_1_2_1_260_260
(Abgerufen am 28.03.2024).