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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl erreicht die Seine, trifft dort auf Guntbold, Warnarius, Arnulf sowie Gerhard und alle Grafen, Äbte und Bischöfe des Kohlenwaldes und des Gebietes diesseits davon (a Carbonariis et infra), die Lothar (I.) zurückgelassen hat, um Karl an einer Überschreitung des Flusses zu hindern, und muß feststellen, daß der hohe Wasserstand die Furten unpassierbar macht, daß alle Schiffe durch die Wachen vernichtet oder versenkt und alle Brücken durch Gerhard zerstört worden sind.

Überlieferung/Literatur

Nithard II, c. 6, ed. Lauer, S. 54; Ann. Bertiniani, ad a. 841, ed. Grat, S. 37.

Kommentar

Der an Details reiche Bericht Nithards wird von den allgemeiner formulierten Ann. Bertiniani (Karolum quoque a Sequanae transitu Hlotharii multiplex populus nititur inhibere) gestützt. -- Karl mußte bei der Wahl des kürzesten Weges von Le Mans nach Attigny und unter Nutzung der von Le Mans über Chartres und von dort weiter in nordöstlicher Richtung führenden römischen Straße die Seine ungefähr im Gebiet von Paris erreichen. -- Lothar versuchte durch seine Maßnahme, Karl zur Einhaltung der Abmachungen von Orléans (Reg. 129) zu zwingen, die Karl eine Überschreitung der Seine untersagten, und er ließ die Seine-Ufer offenbar auf langen Strecken bewachen, da auch bei Rouen seine Anhänger standen (Reg. 159). -- Zu den Personen: Guntbold hatte noch wenige Monate zuvor versucht, Karls Gunst zu erlangen (Reg. 113), vgl. auch Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 57 Anm. 323; seine Identität ist unklar, es könnte sich um den Grafen von Troyes (Lauer, S. 54f. Anm. 3) oder den Erzbischof von Rouen (Nelson, Public histories, S. 260 Anm. 34) handeln. In Warnarius vermutet Lauer, S. 55 Anm. 4, den Bruder des Grafen Lambert und vielleicht Vater des Grafen Warnarius von Sens, in Arnulf den Vater Balduins I. von Flandern (ebd., S. 55 Anm. 5); vgl. auch Krah, Die Entstehung, S. 64, 338. Werner, Die Nachkommen, S. 446 (zu 9) vermutet in Arnulf den Grafen von Sens, Sohn Ludwigs d. Fr. Bei Gerhard handelt es sich um den Grafen von Paris, der sich im Herbst Lothar angeschlossen hatte (Reg. 122). -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 23; Lot / Halphen, S. 23f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0841-03-00_3_0_1_2_1_156_156
(Abgerufen am 28.03.2024).