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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl überfällt Pippin (II. von Aquitanien) und die Seinen und zwingt sie zur Flucht (Pippinum et suos irruens fuga illos abire compulit).

Überlieferung/Literatur

Nithard II, c. 3, ed. Lauer, S. 44.

Kommentar

Karl wird bis zum Aufenthaltsort Judiths, also vielleicht bis Poitiers (oder Bourges?, vgl. Reg. 116), gelangt sein, da sie ihn auf dem Rückweg begleitete; siehe Reg. 122. Bei einem Aufbruch aus Quierzy gegen Ende August (Reg. 120) hätte Karl für einen Zug nach dem rund 430 km entfernten Poitiers etwa 12-17 Tage benötigt, bei einem Zug nach Bourges (ca. 315 km) 10-13 Tage; in beiden Fällen mußte er die Gegend von Paris durchqueren. Er konnte also etwa Mitte September Aquitanien erreichen. Zur Dauer seines Aufenthaltes dort vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 20, der ein Verweilen bis erheblich über den 10. Oktober hinaus annimmt, unter Verweis auf Karls Rückkehr erst nach Lothars Überschreiten der Seine (vgl. Regg. 122, 125). -- Lauer, a.a.O., S. 45 Anm. 5, vermutet in Pippins Angriff lediglich ein Manöver, das Karl von den Aktionen Lothars I. ablenken sollte. Während Karl sich in Aquitanien aufhielt, überschritt Lothar, zu dem alle Bewohner des Gebiets diesseits des Kohlenwaldes übergingen (omnes citra Carbonarias ad illum venirent), die Maas und überquerte damit die im Wormser Teilungsvertrag von 839 (Reg. 82) festgelegte Grenze zwischen seinem und Karls Reichsteil. Er erreichte die Pfalz Ver bei Senlis vor dem 10. Oktober (DD Lo. I. 47-49). -- Unklar ist, ob Nithard mit seiner Nachricht, das Gebiet citra des Kohlenwaldes sei zu Lothar übergegangen, lediglich seine bereits zuvor gemachte Mitteilung wiederholt (Reg. 115), daß nämlich die Bewohner der Gebiete östlich dieser Grenzregion auf Lothars Seite waren, oder ob er hier mitteilen will, auch die Einwohner des Gebietes westlich davon seien auf Lothars Seite gewechselt. -- Dümmler, Geschichte I, S. 146; Lot / Halphen, S. 19; Krah, Die Entstehung, S. 54f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0840-09-00_1_0_1_2_1_121_121
(Abgerufen am 19.04.2024).