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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl empfängt Gesandte Lothars (I.) ([Lothar] ad Karolum in Aquitaniam legatos callide dirigens mandat), die ihm versichern, Lothar sei ihm wohlgesonnen (benivolum), so wie der Vater (Ludwig d. Fr.) es beschlossen habe und wie es einem Patensohn (filiolum ex baptismate) zustehe, und lasse ihn bitten, nicht gegen seinen Neffen (Pippin II. von Aquitanien), den Sohn Pippins (I. von Aquitanien), vorzugehen, bevor sie miteinander gesprochen hätten (donec cum eo loqueretur).

Überlieferung/Literatur

Nithard II, c. 1, ed. Lauer, S. 38. -- Vgl. BM2 1070a.

Kommentar

Über Karls Aufenthaltsort ist Näheres nicht bekannt. Zum Patenverhältnis zwischen Karl und Lothar siehe Reg. 2. Lothar I. war sofort nach Erhalt der Nachricht vom Tode Ludwigs d. Fr. von Italien aus Richtung Norden aufgebrochen und hatte Nithard zufolge (II, c. 1, S. 36/38) Boten überallhin, insbesondere per totam Franciam, mit der Nachricht geschickt, er wolle die Herrschaft im Reich antreten und alle von seinen Vater verliehenen honores erneuern, ja vermehren; er verlangte die Leistung des Treueids und forderte alle auf, ihm entgegenzuziehen, unter Androhung der Todesstrafe im Falle des Widerstandes (BM2 1067a). -- Nelson, Charles the Bald, S. 106, sieht in dieser Gesandtschaft Lothars I. an Karl eine Antwort auf diejenige, die Karl durch Nithard und Adelgar an Lothar richtete (Reg. 108), setzt sie also später als jene an; das steht im Widerspruch zu der Darstellung durch Nithard. -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 19; Dümmler, Geschichte I, S. 143; Lot / Halphen, S. 14f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 103, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0840-06-00_1_0_1_2_1_103_103
(Abgerufen am 23.04.2024).