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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl (?) erhält in Anwesenheit seiner Mutter (Judith?) und seines baiulus Atto als Geschenke von seinem Vater, dem Kaiser (Ludwig d. Fr.?), kostbare Gegenstände, die diesem zuvor durch den Mönch Bernhard überreicht worden sind (quas in praesentia vobis augustus dedit ad locum, qui vocatur Sanctos super Renum, et erat Atto tunc baiulus vester).

Überlieferung/Literatur

Brief des Mönches Bernhard (an Karl d. K.?, Reg. 362), ed. Dümmler, MGH Epp. VI, Nr. 2 S. 131 („c. 855“ ).

Kommentar

Ein Mönch Bernhard erinnerte in seinem Brief an einen nicht benannten König, dessen Vater Kaiser gewesen und dessen Mutter zur Zeit der Abfassung bereits verstorben war, diesen König daran, daß er, Bernhard, seinem kaiserlichen Vater als Gegenleistung für die Gewährung einer Bitte Kostbarkeiten überreicht hatte, und daß der Kaiser sie in Anwesenheit seiner Gemahlin, Attos und eines gegenüber Bernhard verschuldeten Juden, der Bernhard immer begleitete, in Xanten an den Adressaten des Briefes, jetzt König, weitergereicht hatte. Den erwähnten Juden habe er, Bernhard, nach Frankfurt an den kaiserlichen Hof schicken sollen, damit er dort getauft werde, und der Kaiser habe dann dessen Schulden gegenüber Bernhard begleichen wollen. -- Der Hg. des Briefes Dümmler vermutete im Empfänger Lothar II. mit seinen Eltern Kaiser Lothar I. und Irmingard, in Atto den Bischof von Verdun (847-870), und ordnete den Brief der Zeit um 855 zu; dagegen sah Schieffer, Zu einem Briefe, im Empfänger des Briefes Ludwig d. Kind, Sohn Kaiser Arnulfs, und in dem baiulus Atto den Mainzer Erzbischof Hatto. Neuerdings konnte Werner (Hludovicus Augustus, S. 77 m. Anm. 275) wahrscheinlich machen, daß es sich bei dem verstorbenen Kaiser und seiner Gemahlin um Ludwig d. Fr. und Judith, bei dem Adressaten des Briefes um Karl d. K. handelte; ihm schreibe Bernhard nach dem Tod Judiths (843 April 9), um ihn an das Geschehen und die nicht eingehaltenen Versprechen Ludwigs d. Fr. ihm (Bernhard) gegenüber zu erinnern. Als Zeitpunkt des Xantener Treffens komme am ehesten das Frühjahr 838 in Frage, als Ludwig d. Fr. sich im Aachener Raum aufhielt und, nach einem Zug ins Westreich, nach Frankfurt habe ziehen wollen. Folgt man Werner, ließe sich ein Aufenthalt in Xanten am ehesten zwischen 838 April 23, als Ludwig d. Fr. noch in Aachen (BM2 974), und Juni 7, als er in Nimwegen (BM2 977) nachweisbar ist, einordnen. Der baiulus Atto, sonst in dieser Funktion für Karl nicht bezeugt, war laut Werner, a.a.O., ein Bruder des Banzleib und des Grafen Adalbert von Metz. Vgl. auch Nelson, Charles the Bald, S. 97, 99; Airlie, Bonds of power, S. 192, 196. Der Mönch Bernhard ist weiter nicht bekannt. -- Die Nachricht ist, sofern Werners Zuschreibung zutrifft, ein weiterer Beleg dafür, daß Karl und seine Mutter Judith sich im allgemeinen im Gefolge Ludwigs d. Fr. aufhielten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 68, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0838-04-00_1_0_1_2_1_68_68
(Abgerufen am 16.04.2024).