RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl passiert gemeinsam mit Ludwig (d. Fr.) und Lothar (I.) auf dem Zug Richtung Soissons die Stadt Metz (?).

Überlieferung/Literatur

Vgl. BM2 925e.

Kommentar

Zum Zug allgemein und zur Reiseroute siehe Reg. 36. Die Vogesen wurden offenbar bei Zabern in westlicher Richtung überquert. Metz liegt fast 120 km vom letzten bezeugten Aufenthaltsort Maursmünster entfernt und konnte in etwa 4-5 Tagen erreicht werden. -- Karl wurde irgendwann im Sommer des Jahres von seinem Vater getrennt, ins Kloster Prüm gebracht und dort in Haft gehalten (Regg. 42, 43), während Ludwig zunächst in Soissons, später in Compiègne inhaftiert blieb. Aus den Quellen gehen Zeitpunkt und Ort der Trennung nicht eindeutig hervor; siehe bereits Reg. 36. Vielleicht teilte sich der Weg von Vater und Sohn schon vor Soissons; Metz zum Beispiel liegt sehr viel näher an Prüm als Soissons.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 39, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0833-07-00_4_0_1_2_1_39_39
(Abgerufen am 19.03.2024).