RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl wird Taufpate Karls, des Sohnes Pippins (I. von Aquitanien).

Überlieferung/Literatur

Ann. Bertiniani, ad a. 849, ed. Grat, S. 58.

Kommentar

Die Ann. Bertiniani berichten von der Patenschaft anläßlich der Empörung Karls von Aquitanien, des zweiten Sohns Pippins I. von Aquitanien, gegen Karl; wegen des Patenverhältnisses habe Karl gegenüber seinem Neffen Milde walten lassen (qui merito perfidiae in eundem patruum suum et patrem ex fonte sacro sententiam quidem capitalem meruerat, sed clementiae respectu seruatus est). Karl schenkte seinem Patensohn das Leben, zwang ihn jedoch zum Eintritt in den geistlichen Stand (849). -- Den Zeitpunkt der Taufe hat Schieffer, Karl von Aquitanien, bes. S. 44f., aufgrund der biographischen Daten Karls d. K. und Karls von Aquitanien auf die Jahre 830-835 eingegrenzt; Nelson, The Annals of St-Bertin, S. 68 Anm. 5, hält das Frühjahr 831 für wahrscheinlich, da die Taufe in einer Phase guten Einvernehmens zwischen Ludwig und Pippin stattgefunden haben muß und somit innerhalb der Zeitspanne 830-835 am ehesten im Umfeld der Aachener Reichsversammlung von 831 (BM2 881a, Reg. 18) denkbar ist, auf der auch Pippin zugegen war (vgl. D P. I. 17 von 831 Februar 25, Aachen). Im Herbst 831 begannen die Mißstimmigkeiten zwischen Ludwig d. Fr. und Pippin erneut (BM2 895a, 896b, c, d). Karl d. K. wäre, als er die Patenschaft übernahm, dann allerdings erst knapp 8 Jahre alt gewesen. Als Zeitpunkt der Taufe käme eventuell auch das Frühjahr 834 in Frage; in Quierzy waren im März 834 sowohl der damals elfjährige Karl d. K. wie auch Pippin I. anwesend (BM2 926o, p, q, r, s); siehe Reg. 51. -- Zu Karl von Aquitanien vgl. Schieffer, Karl von Aquitanien; Hartmann, Ludwig der Deutsche, S. 175. Angenendt, Die Karolinger, S. 32, betont, daß Karl durch die Übernahme der Patenschaft zum compater des älteren Halbbruders Pippin wurde und somit seinen Anspruch auf Gleichberechtigung und ein Anrecht auf Mitherrschaft manifestierte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0830-00-00_1_0_1_2_1_22_22
(Abgerufen am 19.03.2024).