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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt den brüdern des klosters des h. Wicberd (Hersfeld), welche sich schon eifrig um den schutz des herzogs Otto, dem sie zu zeiten des königs Ludwig untergeben waren, und des erzbischofs Hatho (Mainz) und auch um den seinen, als er damals noch herzog war, beworben hatten, damit ihnen auf diese fürsprache vom könig immunität, nämlich freie abtwahl und selbstverwaltung des klosterbesitzes nach dem ableben des genannten herzogs verliehen werde, denen sie auch vom könig diese rechte erwirkt hatten (no 2054), nunmehr selbst auf den tron gelangt dieselben rechte kraft königlicher vollmacht. Salomon canc. adv. Piligrimi archicap. Or. Marburg. Schminke Beschreibung von Cassel Beyl. 1 = Böhmer Acta Conr. 19; *M; G. DD. 1,15. - Kassel.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 2085, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-02-18_1_0_1_1_0_4467_2085
(Abgerufen am 23.04.2024).