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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Reichsversammlung: Ravennam veniens Romanum papam nomine Joannem ad se vocari praecepit (vgl. den brief Johanns no 1588d), sed et patriarcham Furiolanum necnon et Mediolanensem archiepiscopum omnesque episcopos et comites seu reliquos primores ex Italia, et ibi ab eis rex constituitur et omnes praeter apostolicae sedis episcopum iureiurando ad devotionem servitii sui constrinxit, cui conventui etiam Liutpertus, Magonciacensis episcopus, iussu Ludovici regis interfuit (vgl. no 1563f). Erchanberti cont. M. G. SS. 2,329. Nur auf die weihe zum könig Italiens lässt sich auch die verfügung Karls in no 1715 beziehen, dass der annualis nostrae consecrationis dies h. e. epiphania domini iährlich gefeiert werden solle, wie auch eine urk. des bischofs Chadolt von Novara (Fickler Urk. 6, Cappelletti 14,455) den 6. ian. als dies consecrationis bezeichnet. Die weihe und, wie der fortsetzer Erchanberts sich ausdrückt, 'die bestellung zum könig' sind wol identisch oder bilden zusammen wenigstens einen akt, der am selben ort stattfand. Würde selbst die konsekration am gegebenen tag in Pavia stattgefunden haben, wie Sickel, KU. in Abbild. text 181, anzunehmen geneigt ist, so hätte sie auch nicht von der dazu berufenen Persönlichkeit, dem Mailänder erzbischof, vorgenommen werden können, da derselbe vom papst am 15. okt. auf der römischen synode wegen widerspenstigkeit gebannt und abgesetzt worden war und selbst Karls fürsprache eine vergebliche blieb, Jaffé Reg. pont. 2. ed. 3294, 3305. C, 13. Die annahme, dass in no 1592, wenn or., actum Papia sich auf etwas frühere handlung und das tagesdatum nur auf die beurkundung beziehe, scheint mir auch ietzt noch die einfachste lösung der widersprechenden daten. Der reichstag in Ravenna kann nicht vor diesem zeitpunkt zusammengetreten sein vgl. Wiener SB. 92,375; sicher irrig ist er Jaffé Reg. 2. ed. 1 p. 410 nach dem angenommenen schema der chronologischen ordnung des uns erhaltenen registers Johanns VIII in den aug. 879 gesetzt. Der zusammenkunft des papstes mit Karl zu Ravenna gedenkt ein schreiben Johanns an diesen, das Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 3,110 richtig in die ersten monate 880, Ewald zum 16. aug. 879 setzt: der papst gibt, nach Rom zurückgekehrt, seiner getäuschten hoffnung auf die erwartete tatkräftige hilfe ausdruck und bittet Karl, bevor er nach Rom ziehe, ihn durch bischof Liutward, Manegold und den protopincerna Adelbert davon verständigen zu lassen; er fordert zugleich für diesen fall die erneuerung. des pactum und der privilegion der römischen kirche, Migne 126,882 Jaffé 2. ed. 3288. Die also schon damals geplante Romfahrt kam nicht zu stande.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1591a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0880-00-00_1_0_1_1_0_3682_1591a
(Abgerufen am 19.04.2024).