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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt seiner gemahlin, der kaiserin Angilberga, welche in der stadt Piacenza ein kloster bauen will, alle mit dem fiskus oder mit andren gesetzlich abgeschlossenen oder abzuschliessenden tauschverträge, schenkt ihr zur erweiterung und einfriedigung des klosters die nötigen öffentlichen wege in und um Piacenza mit dem stück stadtmauer und stadtwall vom Mailänder tor bis zum nächsten hinterpförtchen, steine und cement, soviel sich in der grafschaft Piacenza auf staatsgütern, die pfalzen und haupthöfe ausgenommen, findet, verspricht für die zufuhren zum bau eine brücke über die Nure (ö. Piacenza) herzustellen und vergabt die alten wasserleitungen in der grafschaft Piacenza mit der befugnis sie herzustellen oder zu ändern oder auf öffentlichem grund neue zu errichten. Gauginus ex iussu imperiali scr. Or. Parma staatsarch. aus S. Sisto in Piacenza (A), *M. G. Dopsch. Campi 1,458 ex arch. cath. Plac. mit ind. XV imp. VIII a. inc. 852, actum Placentiae; Muratori Ant. 2,453 ex duobus authent. (nur aus A) = Heumann Dipl. imperatr. 54; regest mit bullenlegende Mabillon Ann. 3,186 vgl. Sickel UL. 1,197 n. Die zweite ausfertigung dieser urkunde, gleichfalls or. in Parma und von derselben hand geschrieben, gedr. Poggiali Mem. di Piacenza 2,355, stimmt vollständig überein bis auf die angabe betr. des stückes der geschenkten mauer und des walls, welche hier lautet: vom haus des grafen Suppo und vom Mailänder tor bis zum nächsten hinterpförtchen, genannt S. Christina, und den stadtwall auf beiden seiten, soweit er staatseigentum ist.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1268, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0874-10-13_2_0_1_1_0_2778_1268
(Abgerufen am 02.12.2024).